Hallo @MartinZ1679,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie Ihnen @stocksour bereits richtig mitgeteilt hat, ist die Eröffnung eines Minderjährigenkontos nur mit der Zustimmung beider Elternteile möglich. Beide gesetzliche Vertreter müssen den Kontoeröffnungsantrag unterschreiben und erhalten auch jeweils eigene Zugangsdaten.
Die Kontoeröffnung für ein Kind mit nur einem gesetzlichen Vertreter ist nur über einen Sorgerechtsnachweis möglich.
Die Hinterlegung einer Vollmacht für die gesetzlichen Vertreter ist somit für ein Minderjährigenkonto nicht vorgesehen.
Sie schrieben allerdings, dass Sie das Depot mit in die Ehe gebracht haben. Das lässt darauf schließen, dass Sie das Depot als Einzelkonto eröffnet haben. Sie wären dann der Kontoinhaber.
Für eine abschließende Klärung wenden Sie sich bitte an die Kollegen der telefonischen Kundenbetreuung, da wir Moderatoren keine Einsicht in Ihre persönlichen Daten hat. Die Kollegen erreichen Sie montags bis sonntags von 07:00 Uhr – 22:30 Uhr unter 0911-369-3000. Vielen Dank.
Liebe Grüße
CB_Susan
Community-Moderatorin
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