Hallo @MegaMatze,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Sie können ein zweites Depot für Ihr Kind eröffnen. Reichen Sie dazu bitte den von beiden gesetzlichen Vertretern unterschriebenen Kontoeröffnungsantrag ein. Das zweite Depot ist ebenfalls frei von Kontoführungs- und Depotgebühr. Ein bereits hinterlegter Freistellungsbetrag ist dann auch für das zweite Depot gültig.
Lieben Gruß
CB_Susan
Community-Moderatorin
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