Hallo @El_Coffee , .....modellmäßig: Bei jeder Ausschüttung wird der jeweilige Kurs des ETF um den Ausschüttungsbertrag vermindert. Die Ausschüttung wird dann z.B. jährlich versteuert, in den Folgejahren dito..... Wenn du nach z.B. 10 Jahren verkaufen würdest, dann sollten nur die Kursgewinne versteuert werden, also auch die Kursgewinne, die durch Wiederanlage der Ausschüttung entstanden sind, die ja in den Folgejahren ja auch zu höheren Ausschüttungsbeträgen führen sollten. Also versteuerst du nur die Kursgewinne. Beim Thesaurierer werden die " ausschüttungsgleichen Beträge" (so war die Begrifflichkeit vor der Investmentsteuerreform....) im Fonds/ETF gehalten, was zu Kurssteigerungen im Anlageinstrument ohne Ausschüttung führt. Dies war früher für ausländische thesaurierende Fonds/ETF's ein steuerrelevantes Thema, da die jeweiligen ausschüttungsgleichen Erträge Anlage KAP-mäßig jeweils jährlich zu versteuern waren. Aber das ist ein anderes Thema...... Jetzt ist es so, dass es für ausländische thes. Fonds/ETF's eine sogennannte Vorabpauschale gibt, die dir steuerlich jährlich zu Beginn eines Jahres in Rechnung gestellt wird, damit der Fiskus schon einmal seinen Anteil vorab bekommt. Der Sparerfreibetrag wird hierbei angeknabbert. Bleibst du <801€ p.a., dann wird auch keine Steuer abgeführt. Kommst du insgesamt mit anderen Anlageinstrumenten darüber, dann wird halt Steuer abgeführt. Die geleisteten Vorabpauschalen werden dann später beim Verkauf des Fonds/ETF wieder verrechnet, so dass du auch hier vereinacht gesagt auch nur die Kursgewinne versteuern solltest. Also gibt es keine Doppelbesteuerung.........;). Der Vorteil eines Thesauriers wäre, dass man für die "Wiederanlage" prinzipiell keine Gebühren zahlt; die Thesaurierung findet ja im Fonds/ETF statt..... Hast du einen Ausschütter, der für 0€ im Angbot ist, dann wäre auch die Wiederanlage, solange das Angebot Bestand hat, gebührenfrei. Hier würde man keinen Unteschied zwischen Ausschütter und Thesaurierer machen können. Ansonsten würden halt Ausgabeaufschläge bei Fonds oder Gebühren bei gebührenpflichtigen ETF's bei Wiederanlage anfallen. Ich hoffe, dass ich nicht auch an irgendeiner Stelle einen Gedankendreher gemacht habe; sollte dies trotzdem der Fall sein, dann gibt es hier im Forum sicherlich alsbald eine Ergänzung oder Richtigstellung oder Bemerkung oder......sonstetwas. Grüße onra
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