Hallo Manu,
als sogenannte „P-Konten“ können grundsätzlich Girokonten geführt werden. Da das Verrechnungskonto hauptsächlich als Abwicklungskonto für das Depot dient, ist es nicht mit einem Girokonto gleichzusetzen. Folglich kann das Verrechnungskonto nicht als P-Konto geführt werden.
Grüße aus Nürnberg,
Bülent
Community Moderator
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