So, ich muss nun leider auch nochmal nachfragen zu zwei Punkten: Ausländische Aktien: Hier ist immer wieder die Sprache von deutschen Namensaktien. Wie ist der Fall gelagert bei ausländischen Namensaktien? Ganz konkret: Sparplan auf die Alphabet Aktie (bei der Liste der besparbaren Aktien findet sich dort ein Sternchen mit dem Hinweis, dass jede einzelne Ausführung 1,95 EUR für die Eintragung kostet) Ist das tatsächlich so? Und - wenn ja - gilt ein Widerspruch dann auch für diese/ausländische Aktien und die 1,95 EUR fallen weg? Hauptversammlung: Es finden sich diverse Artikel im Internet, dass im Falle eines Widerspruchs trotzdem an der HV teilgenommen werden kann und zwar indem der Broker (also consors) dem Anleger eine Vollmacht in Höhe dessen Anteils erteilt. Wie sieht es damit aus? Danke
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