Hallo @LIMO, ....die volljährige Tochter sollte bei der CB oder einer anderen Bank ein eigenes Depot mit entsprechendem Verrechnungskonto eröffnen. Ist dies enrsprechend am Start, dann könnte die Übertragung als "unentgeltlich Schenkung" an die Tochter problemlos erfolgen. Die steuerrelevanten Anschaffungsdaten werden mit übertragen... ....."werden angeschaffte Bestände unentgeltlich (z. B. aufgrund Schenkung oder Erbschaft) übertragen, werden die ursprünglichen Anschaffungsdaten an das aufnehmende Institut übermittelt. Steuern werden dabei nicht belastet....." Verrechnungstöpfe können mit übertragen werden. Parallel sollte sowohl vom Schenker als auch vom Beschenkten eine entsprechende Mitteilung an das jeweilige Finanzamt unter Benennung der jeweiligen Steuer-ID erfolgen, damit hier eine Freibetragsbetrachtung wegen Schenkungssteuer angestoßen wird. Alle10 Jahre könnte man das Spiel unter Ausnutzung der Schenkungsfreibeträge ( eignes Kind mit Freibetrag von 400.000 Euronen...) dann nach Gusto wiederholen..... LG+ onra
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