@strand78 So, wie ich die PSD2-Richtlinie verstanden habe, muss jeder Vorgang im Zahlungsverkehr mit einer entsprechenden TAN freigeben werden. Da die Rate für den Sparplan von einem externen Konto per Lastschrift eingezogen werden kann, fällt dieser Vorgang wohl unter die PSD2-Richtlinie. Wäre kein externes Konto möglich, könnte es sein, dass die Sparpläne dann nicht mehr unter die Richtlinie fallen. Aber das Geschrei bei Einführung einer solchen Einschränkung wäre eventuell größer. Die Session-TAN kann man weiterhin im ActiveTrader bzw. auf der Webseite zum Handeln nutzen.
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