Dazu kann hier keiner eine abschließende Auskunft geben, da es Steuerberatung im Einzelfall wäre. Da hilft nur der Gang zum Steuerberater des Vertrauens. Meines Erachtens fehlt es bei der Insolvenz aber streng genommen an einem Verkauf der Anleihe. Damit könnte es steuerlich als Darlehensverlust angesehen werden, womit es in der privaten Vermögensspäre zuzuordnen wäre - also einkommensteuerlich unbeachtlich. Siehe dazu auch hier.
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