Hallo @DAB2000 , ....es wird sich wahrscheinlich um die Summe der akkum. thes. Erträge ausländischer thes. Fonds bei Veräußerung von Altanteilen handeln. Wenn du die jeweiligen AGE in den zurückliegenden Steuerjahren immer schön angegeben/versteuert hast, dann kannst du die natürlich bei Veräußerung der Altanteile abziehen bzw. gegen rechnen (entsprechende Dokumentation Orderabrechnungen, Depotbankmitteilungen, elektron. Bundesanzeiger...) Warum die KAP- Erträge Zeile 7 geringer sind als die Summe der AGE ausl. thes. Fonds während deiner Besitzzeit bei Veräußerung erschließt sich mir momentan auch nicht, denn diese Summe soll ja in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten sein...... Vielleicht hat ja jemand hier im Forum eine gute Idee??? Ich würde in der Anlage KAP den Betrag unter "korrigierte Beträge" komplett von den Beträgen lt. Steuerbescheinigung abziehen, so dass im Ergebnis eine schöne 0 heraus käme, denn Minus würde ja steuermäßig nicht gehen....... Grüße onra
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