Kapitalertragssteuer In der Jahressteuerbescheinigung wird für Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 InvStG 2018 ein positiver Betrag ausgewiesen, der in den beschinigten Erträgen enthalten sein soll und in der Anlage KAP von den Erträgen abgezogen werden soll. Dieser Betrag ist aber höher als die bescheinigten Kapitalerträge (bei Consors). Soll der Betrag wirklich von der Summe der Kapitalerträge abgezogenwerden?
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