Danke für die Beiträge. Ich habe mich jetzt noch weiter mit dem Thema befasst und auch mal bei der ZfA (Zulagenstelle) und der LBS angerufen. Ich führe das hier auf, weil es vielleicht dem einen oder anderen auch weiterhilft, sollte er vor der gleichen Entscheidung/Problematik stehen: Zum einen ist es so, dass bei Wohn-Riester bei Entnahme des angesparten Geldes definitiv ein fiktives Wohnförderkonto (fWFK) angelegt wird. Dies kann man nicht umgehen oder vermeiden, es sei denn man entnimmt (logischerweise) das Geld nicht. Dieses fWFK wird järhlich mit 2% verzinst und im Rentenalter versteuert. Das sind erst mal die Fakten laut ZfA, LBS und auch eigene Recherchen. Kleinstbetragsrente geht bei mir nicht wurde von der LBS gesagt, da der Betrag zu hoch ist. Daher schließe ich das in meiner Betrachtung mal aus. Option 1: LBS BSV nutzen um das KfW Darlehen zu zahlen --> fWFK wird angelegt --> möchte ich nicht daher obsolet. Option 2: LBS BSV weiterhin besparen, um die Zulagen+Steuerersparnisse zu bekommen. Solange das Geld nicht entnommen wird (für Darlehenstilgung Haus) wird auch kein fWFK angelegt. Für andere Zwecke kann das Geld nur förderschädlich entnommen werden mit der Konsequenz, dass alle Zulagen+Steuervorteil zurückzuzahlen wären. Eine Möglichkeit der Option 2 wäre, zur Rentenzeit diesen in einen Renten-Riester zu überführen. Folge wäre: Es wäre wie ein normaler Renten-Riester mit Auszahlung im Rentenalter und dementsprechender Besteuerung. Option 3: Sofortige Überführung des LBS BSV in einen normalen Riester-Rentenvertrag. Aus meiner Sicht die beste Variante. Ich behalte alle Zulagen+Steuervorteile, kann sie in Zukunft auch weiterhin beanspruchen (wenn die Mindestsumme an Einzahlungen beibehalten wird) und habe eine Rentenzahlung im Rentenalter. --> Nachteil wäre, ich kann das Geld jetzt (und auch später) nicht zur Tilgung des KfW Darlehens nutzen. Allgemeine Infos: Ich hatte noch die Frage, ob man denn die Zulagen auf einen anderen, bestehenden normalen Riester-Rentenvertrag (falls vorhanden oder neu abgeschlossen) übertragen kann. Dies ist nicht möglich. Nur das Gesamtkapital kann übertragen werden. Daher stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich es mir "leisten" kann, jetzt auf das Bausparguthaben zu verzichten (zur Rückzahlung KfW) und ihn in einen normalen Vertrag zu überführen um alle Zulagen+Steuervorteile nicht zu verlieren. Das würde bedeuten, ich müsste das KfW Darlehen aus anderen Mitteln ausgleichen (Aktien/ETFs, Erspartes). Ob ich das will - insbesondere Aktien+ETFs jetzt dafür aufzulösen - weiß ich in der Tat nicht. Komplexe Analysen (Ertrag bei Aktien/ETFs; Zinsen falls der KfW weitergeführt wird, etc) möchte ich hier eigentlich nicht machen, da das doch sehr vage wäre. Schließlich kann ich nicht vorhersehen wie sich alles entwickelt. Mh, nicht einfach. Eine Alternative wäre, LBS Bausparguthaben jetzt für die Tilgung des KfW nutzen, Zulagen+Steuervorteile zurückzahlen und ab 2020 einen neuen Riester-Vertrag abschließen und zumindest die nächsten 25 Jahre die Vorteile aus Riester genießen. Hierzu würde ich dann einen Riester-ETF-Plan nehmen, da ich ohnehin in ETFs investiert bin (auch per Sparplan). Irgendwie möchte ich die Zulagen+Steuervorteile aus Riester nicht ungenutzt lassen (zumindest für die Zukunft).
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