@Bm und auch @Adler55 Mir sind die Gesetze und Rechtslagen absolut bewusst und bekannt. Es bedeutet aber nicht, dass sich Firmen (egal ob Fluglinien oder andere Firmen) auch daran halten. Auch das "chargeback"-Verfahren ist nicht ganz so einfach, wie es sich evtl. anhört. Ich muss allerdings wohl feststellen, dass es bei der consorsbank extrem schwierig ist. An einen "Kulanz"-Vorschuss, wie es bei mir schon öfter der Fall war, ist wohl rein garncht zu denken. In solchen Fällen merkt man erst, auf welche Banken (bzw. Kreditkarten) man sich wirklich verlassen kann. Ich kann auch einen Bericht darüber verfassen, wie unterschiedliche Banken reagieren, wenn man im Ausland seine Karte verliert (drei Banken!). Zum Thema Gutschein möchte ich sagen, dass das Gesetz natürlich besagt, dass man innerhalb von sieben Tagen sein Geld zurück haben muss. Ich selber war davon betroffen (Flug über Ostern nach Florida, USA), in meinem Fall war es die KLM. Dort konnte ich auswählen, ob ich Bargeld oder einen Gutschein zzgl. 50 € (pro Person, wir waren vier) erhalten möchte. Da für mich eigentlich klar ist, dass eine Airline wie KLM (staatliche bzw. königliche Airline der Niederlande) nicht pleite gehen wird bzw. das Königshaus dies sicher verhindert, habe ich lieber aus eigenen Stücken die Gutscheine genommen und nun 200 € extra. Aber: in deinem Fall war das erste chargeback Verfahren ohne Erfolg. Ein zweiter Versuch wird sicher ähnlich enden. Und mit solchen Aussagen wie die von @Adler55 bin ich immer sehr vorsichtig. Denn wenn sich jede Firma, jeder Mensch usw. an alle Gesetze und Vorgaben halten würde, frage ich dich eins: wozu brauchen wir eigentlich Rechtsanwälte oder sogar Gerichte und Richter? Nur weil die Rechtslage eindeutig ist, bedeutet das nicht, dass sich auch seitens der Ailines daran gehalten wird. Viele spielen eben mit Zeit, versuchen Gutscheine abzugeben. Und viele zahlen überhaupt nicht, in der Hoffnung, der Kunde wird schon aufgeben. Denn viele können sich eine Klage inkl. Anwalt und Gerichtskosten nicht leisten und haben keine Rechtschutzversicherung. Also die Aussage "die Rechtslage ist doch klar", bedeutet rein gar nichts. Das sollte man immer im Hinterkopf behalten.
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