Hallo @mawa2210,
hallo liebe Community,
folgende Informationen kann ich Ihnen nach Rücksprache in unserem Haus zur Berechnung der Vorabpauschale geben:
Bis es zu einer Berechnung der Vorabpauschale kommt sind zunächst zwei Voraussetzungen zu erfüllen:
- Der Fonds muss im betreffenden Zeitraum eine positive Wertentwicklung aufweisen. Hier wird für die Abrechnung der Vorabpauschale 2019 das Jahr 2018 herangezogen. Für die Berechnung der Vorabpauschale wird die positive Wertentwicklung angesetzt, max. 70% des Basiszinssatzes. Dies wäre aktuell ca. 0,61%.
- Der Fonds hat im betreffenden Zeitraum keine bzw. nur geringe Ausschüttungen vorgenommen.
Sollten die beiden Voraussetzungen erfüllt sein, wird ein steuerpflichtiger Ertrag ermittelt. Dieser Ertrag wird wie bei allen anderen Erträgen erst gegen eventuell vorhandene offene Verluste oder Freistellungsinstrumente (z.B. Freistellungsauftrag) verrechnet. Erst wenn es keine Verrechnungsmöglichkeit mehr gibt, erfolgt eine Belastung der anteiligen Steuer.
Für die Bereitstellung der Liquidität zur Abdeckung einer möglichen Steuerbelastung müssen Sie als Kunde nicht die genaue Vorabpauschale berechnen. Es reicht aus, wenn Sie diese grob überschlagen. Der maximale steuerpflichtige Ertrag, der Anfang 2019 versteuert wird, liegt bei ca. 0,61% des in Fonds investierten Kapitals. Hier können Fonds, die in 2018 Erträge ausgeschüttet oder eine negative Wertentwicklung erzielt haben, rausgerechnet werden.
Beispiel: Bei einem investierten Fondsvermögen von 10.000 EUR sind maximal 61 Euro zu versteuern (bei steigenden Zinsen erhöht sich dieser Wert für die nächsten Jahre).
Sollte eine Vorabpauschale anfallen, die nicht mit vorliegenden offenen Verlusten oder Freistellungsinstrumenten verrechnet werden kann und für die Steuerbelastung keine ausreichende Liquidität bereitgestellt worden sein, erhalten Sie ein Schreiben in Ihr Online-Archiv bereitgestellt.
Hier ist der Wert der tatsächlich ermittelten Vorabpauschale aufgeführt und wann das nächste Mal eine erneute Abrechnung und somit die damit verbundene mögliche Steuerbelastung vorgenommen wird. Es besteht die Möglichkeit, die fehlende Liquidität bis dahin bereitzustellen.
Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuerbelastung. Bei Verkauf des Fonds werden die realisierten Gewinne um die in der Vergangenheit berechneten Vorabpauschalen reduziert und es ist entsprechend weniger zu versteuern.
Ich hoffe, damit sind alle offenen Fragen ausgeräumt. Gerne können Sie sich hierzu natürlich noch einmal direkt an unsere Kollegen der Kundenbetreuung unter 0911 369 3000 wenden.
Viele Grüße
CB_Mine
Community-Moderatorin
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