Nachdem mir heute Dispozinsen auf dem Verrechnungskonto abgebucht wurden, bin ich via Google auf diesen Beitrag hier gestoßen, weil die Consorsbank vermutlich die einzige Bank ist, die dieses Prozedere derart kundenunfreundlich löst. Mein Sachverhalt: Am 1.1.24 bin ich mit 0€ auf dem Verrechnungskonto ins Jahr gestartet. Am 18.1. erhielt ich die erste Berechnung für die Vorabpauschale für einen ETF und hab entsprechend gesehen, dass ich mit einem der nächsten ETF über den Freibetrag komme. Also habe ich am 24.1. - wohl dumm wie ich war - für Deckung des Verrechnungskontos gesorgt. Das hatte nun zur Folge, dass das Konto in der Logik der Consorsbank zum Zeitpunkt der Abbuchung ja "gedeckt" war und die Vorabpauschale im Februar rückwirkend mit Valuta 2.1. abgebucht wurde. Für den Zeitraum 2.1.-23.1. sind daher nun Dispozinsen aufgelaufen, welche mir heute belastet wurden, obwohl das Konto auch im Anschluss über einen positiven Kontostand verfügte. Hätte ich das Konto trotz Ankündigung der Pauschale jetzt weiter einfach bei 0€ belassen, hätte keine Abbuchung erfolgen können und es wäre eine erneute Info zur Abbuchung mit Wertstellung 29.2. rausgegangen. So wäre ich kostenneutral aus der Sache gekommen. In der Kundenkommunikation vom 11.12. heißt es: Was passiert, wenn die Steuer nicht abgebucht werden kann? Wenn das Guthaben nicht ausreicht, versuchen wir zu einem späteren Zeitpunkt die Steuer zu belasten. Ist das auch nicht möglich, sind wir verpflichtet, dieses an das Betriebsstätten-Finanzamt zu melden. Gemäß dieser Formulierung hätte zum 2.1.24 das Geld für eine Belastung nicht ausreichen dürfen. Auf Grund dieser missverständlichen Meldung hätte ich hier gerne die belasteten Zinsen zurück. Was ist hier die Lösung für die Zukunft? Wenn es keine seitens der Consorsbank gibt, dann wohl entweder zu anderen Banken gehen, die alle Abrechnungen über ein (verzinstes) Konto lösen oder gar kein Geld auf dem Verrechnungskonto lassen bis zum letzten Stichtag im Februar...
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