@valuepusher Eine Endfälligkeit ist nicht mit einem Verkauf zu vergleichen. Den letzte Börsenhandelstag, den Bewertungstag und Termin der Rückzahlung, legt der Emittent fest. Diese Informationen findet man im Datenblatt zum jeweiligen Wertpapier, das jeder vor dem Erwerb eines Strukturierten Produktes lesen sollte (macht aber sicherlich niemand). In den Datenblatt eines DAX Discounters, das ich mir angeschaut habe, steht drin, dass der Bewertungstag einen Tag nach dem letzten Börsenhandelstag ist. Die Auszahlung bei diesem Schein erfolgt 7 Tage nach dem letzten Börsenhandelstag. Solange der Emittent den Schein nicht endgültig abgerechnet hat, kann Consors den Betrag nicht gutschreiben.
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