Hallo zusammen,
folgende Situation: Ich habe aktuell Aktien mit einem Verlust von 4k verkauft (regulär über die Börse). Es fielen Gebühren an, die höher waren als der erzielte Verkaufserlös. Gekauft wurden die Aktien in 2014.
Nun habe ich den Verkaufsbeleg erhalten. Dort steht "Der Verlust wurde nicht in den Verrechnungstopf eingestellt".
Weiterhin steht dort:
Informationen bei Käufen bzw. Verlust Wertpapiere ungleich Aktien
Veräusserungsverlust nach Differenzmethode - 4.140,81EUR
Und so wie es geschrieben steht, ist der Verlust nicht im Verlustverrechnungstopf (VVT) gelandet.
Ich habe mich etwas im Netz umgesehen und komme zur folgenden Erkenntnis:
Da die Verkaufsgebühren größer als der Verkaufserlös waren, landet dieser Verlust nicht im VVT.
Es besteht die Möglichkeit, über die Steuererklärung diesen Verlust geltend zu machen.
Hierzu habe ich zwei Fragen:
1. Was benötig ich für die Steuererklärung als Nachweis, so dass ich den Verlust geltend machen kann? Reicht da die oben erwähnte Abrechnung?
2. In der Abrechnung steht jedoch "Informationen bei Käufen bzw. Verlust Wertpapiere ungleich Aktien". Ich bin etwas verwirrt, ob das dann zu Problemen führt, wenn ich diesen Verlust mit Aktiengewinnen verrechnen oder ins Nächste Jahr übertragen will.
Gibt es sonst noch irgendwelche Anmerkungen eurerseits zu diesem Thema?
Danke schon mal und ich hoffe, es finden sich einige Antworten zu dem etwas komplizierteren Sachverhalt.