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Rückforderung Schweizer Quellensteuer

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Ich habe jetzt seit einigen Wochen geschaut ob und wie die Quellensteuer bei Schweizer Dividenden zurückgefordert werden kann und welche Gebühren anfallen. Hierzu steht auf einigen Seiten im Internet, dass die Cortol Consor dies übernimmt für 20 Euro, daher habe ich mal angefragt und folgende Antwort erhalten.

 

 

 


Gerne haben wir für Sie nachgeschaut. Seit dem 01.01.2020 gibt es Änderungen bei der Rückforderung der Schweizer Quellensteuer. Gerne sagen wir Ihnen die Details:

  • Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) teilt mit Schreiben vom 14. Januar 2020 mit, dass in Deutschland ansässige Antragsteller die Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer auf Erträgen mit Fälligkeiten ab dem 1. Januar 2020 zwingend mittels einer Online-Applikation zu beantragen haben.
  • Diese Online-Applikation befindet sich auf der Website der ESTV (www.estv.admin.ch) und steht unentgeltlich zur Verfügung. Nach erfolgreicher Registrierung kann der Rückerstattungsantrag elektronisch erfasst und die Anlagen direkt in der Applikation hochgeladen werden. Der Antragsteller muss anschließend den durch die Applikation generierten Antrag ausdrucken, rechtsgültig durch sein zuständiges deutsches Finanzamt unterzeichnen lassen und in Papierform der ESTV zustellen. Die mittels Online-Applikation erfassten Anträge gelten erst dann als gültig eingereicht, wenn der ausgedruckte Antrag rechtsgültig unterzeichnet und fristgerecht bei der ESTV eintrifft.
  • Damit die Online-Formulare ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werden können, ist die aktuelle Version der Gratis-Software „Snapform Viewer“ zu installieren. Diese kann über die Internet-Seite www.estv/de/home/verrechnungssteuer/verechnungssteuer/dienstleistungen/snapform-viewer.html abgerufen werden.
  • Der Eingang von Anträgen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer wird nicht bestätigt. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs erledigt und die Bearbeitungszeit kann mehrere Monate dauern.
  • Rückerstattungsanträge betreffend Fälligkeiten bis einschließlich 31. Dezember 2019 müsse n – wie bisher – mittels physischem Formular 85 eingereicht werden.

Kurz noch zu den Gebühren: Die Online-/Direkt-Einreichung ist kostenfrei. Die Korrespondenzbank behält aktuell eine Gebühr von ca. 20,00 Euro ein. Bitte berücksichtigen Sie, dass auch unsere Gebühr für Auslandsbuchungen mit 19,95 Euro belastet wird. 


Somit scheint es 

 

- keine Möglichkeit der Befreiung für die Schweiz zu geben

- keine konfortable Möglichkeit der Beauftragung der Cortal Consor und keinen Service der Rückforderung über die Bank

- allerdings praktischerweise die Verfügungsstellung kostenloser Tax Voucher, die wiederum woanders Gebühren kosten

 

Ich hatte gehofft, dass ich mir die Formulare und den Gang zum Finanzamt sparen kann, das wären mir die 20 Euro wert gewesen, anscheinend ist dies nur eine Gebühr für eine Überweisung. 

 

Da ich nun lange, lange vergeblich nach diesen Informationen gesucht habe, wollte ich sie mal hier zur Verfügung stellen. 

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
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Und wo ist jetzt der Unterschied zwischen Rückforderungen ab 01,01,2020 und bis 31.12.2019? Drucken und versenden muss ich doch eh. Oder ist es nur das Formular 85?

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
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Einen Erfahrungsbericht samt Formular-Ausfüllanleitung, Zeit- und Kostenaufwand und allgemeinen Hinweisen findet Ihr hier.

Überprüft habe ich das geschilderte Prozedere (weder das alte noch das neue) nicht, liest sich aber ganz plausibel.

 

Nachtrag:

@Cestquoi , gegen das geringe Entgelt von 20 € würde ich im Kundenauftrag auch nicht zu dessen Wohnsitz-Finanzamt "stiefeln" ...


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Die Online-App hat das Verfahren gewaltig beschleunigt. Samstag Brief eingeworfen, heute kam die Bestätigung, dass die Erstattung innerhalb von 2 Wochen erfolgen wird.

 

2018 (Papierform) hat es noch mehrere Monate gedauert.


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Hallo, @Hawkwind ,

würdest Du zu gegebener Zeit bekannt geben, wieviel Gebühren der Schweizer Fiskus für den Geldtransfer berappt und welche Kosten sonst noch entstehen? Natürlich nur, wenn sich daraus keine Rückschlüsse ziehen lassen.

 

Nur so als Orientierung, ob "die Brühe nicht teurer als der Fisch" wird ... 

 

 

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2018 gab es auf Schweizer Seite keine Gebühren. Einzig für die Umrechnung von CHF --> EUR sind 10 Euro Gebühren angefallen (beim lokalen roten Institut). Ansonsten halt das Porto in die Schweiz und ans Finanzamt zwecks Wohnsitzbestätigung.

 

Sollte es dieses Jahr anders sein, melde ich das gerne.

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@stocksour 

 

Erste Portion gestern eingegangen (122 CHF für 2019). Keine Abzüge oder Gebühren auf Schweizer Seite. Nur die üblichen 10 Euro Umrechnungsgebühr von CHF in EUR bei der Spaßkasse. Aber da sind alle Banken gleich unverschämt.

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@stocksour 

 

Heute kam der zweite Teil (424 CHF für 2020 und 2021), die mittels des Online-Verfahrens beantragt wurden. Wie gehabt: kein Abzüge, nur nochmals 10 € für die Spaßkasse.

 

Aber bei der nächsten Rückforderung 2024 (so ich meine BB Biotech dann noch habe) läuft es einheitlich und wird in einer Summe erstattet. Somit 10 € weniger Umrechnungsgebühr.


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Besten Dank für die Infos, @Hawkwind , da hat sich der Aufwand ja gelohnt.

Bei Gelegenheit muss ich nochmal in meinen Belegen wühlen, aber bei UBS und CS waren die letzten Ausschüttungen je zur Hälfte in Dividende und Ertragsgutschrift (quellensteuerfrei) gesplittet, was meine nicht sehr hohen CHF-QSt.-Abzüge nochmal relativiert.

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
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Hallo Hawkwind ,

 

hast Du mal die überwiesenen Eurobeträge exakt umgerechnet mit dem entsprechenden Tages Umrechnungsfaktor CHF / € der Dir ja mit den Daten mitgeliefert und auf dem Kontoauszug angezeigt wird ???

 

Du nimmst den Eurobetrag plus die 10 € für die AUSLANDSÜBERWEISUNG (anstatt SEPA , was die Schweiz auch machen könnte aber nicht WILL). Sodann rechnest Du von € in CHF um und wirst fest stellen , daß genau 25 schweizer Franken FEHLEN , die von der UBS als letzter Bank in der Schweiz die Finger dran hat, abgezogen wird. Für Was ? Für NICHTS ! Und weil man es eben kann !

Denn : Die ESTV hat mir auf meine Fragen innerhalb von  7 Monaten (Jan - August 22) immer und immer wieder beteuert ( Da waren X Mitarbeiter der ESTV beteiligt) , daß ALLE Kosten die in Verbindung mit der Rückzahlung IN DER SCHWEIZ entstehen, von der Schweizer Behörde übernommen werden. EINE DREISTE LÜGE. Wie Du sieht werden wir Anleger / Investoren immer über den Tisch gezogen.

 

LG   RS

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