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Quellensteuer Erstattung Dänemark

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Regelmäßiger Autor
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Hallo zusammen!

 

Ich glaube ich habe keine Lust mehr meine zuviel bezahlte Steuer zurück zu holen.

 

Um den Antrag für 2020 stellen zu können habe ich mir eine neue Wohnsitzbescheinigung vom FA austellen lassen.

Jetzt will mein FA detailiierte Angaben haben, also pro Ausschüttung, Weil sie schreibt, dass mit dem Formular zukünftig gar keine Steuer mehr in Dänemark abgeführt wird. Das ist doch völliger Quatsch oder? Meine Depotführende Bank führt doch weiterhin die Quellsteuer automatisch ab.

 

Wenn dann irrgendwann das Geld aus DK zurück kommt, muss ich das dann hier in DE noch einmal angeben?

Dieser ganze Prozess ist einfach nur zum KOTZEN!

 

Habt ihr auch so Probleme mit eurem FA?

 

Gruß

Marko

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Hallo @mawa2210

Dänische Quellensteuer von aktuell 27%wird direkt vom dänischen Fiskus einbehalten.
Eine Vorabbefreiung, also der Verzicht auf den Abzug an der Quelle ist nicht möglich.

Eine Rückforderung kann rückwirkend für 3 Jahre unter https://www.skat.dk/refund-dividendtax geltend gemacht werden.

Dort finden Sie Hinweise über die benötigten Unterlagen. Auch in Englischer Sprache.

 

ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg

Beste Grüße

CB_Kai

Community Moderator


Regelmäßiger Autor
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@CB_Kai 

Danke für die Info. Ich hatte bereits für 2019 einen Antrag gestellt.

 

Meine Frage zielte darauf ab, dass ich mit meinem Finanzamt so Probleme habe zum einen die Bescheinigung zu bekommen um zum anderen weil das Finanzamt mir unterstellt, dass ich dann zukünftig keine Steuer in DK abführe.

 

Frage an die Community: Habt ihr auch so Probleme mit dem Finanzamt?

 

Gruß

Marko

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
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Mein Finanzamt verweigert weder die Arbeit nicht schert es sich um Steuern, die einem Nachbarland kraft DBA fehlen könnten.

 

In so einem Fall würde ich mich durchaus erdreisten, ein Anschreiben an die Leitung der Behörde zu richten, sinngemäß:

 

"... steht es mir nicht zu, mit Ihnen über Sinn, Zweck und Prozedere der Quellensteuerrückerstattung im Rahmen des DBA mit Dänemark zu diskutieren, wohl aber [steht es mir zu], meinen Anspruch auf Anwendung Ihres Dienstsiegels im Rahmen Ihrer Dienstpflicht zur Durchsetzung meiner Rechte wider den dänischen Fiskus einzufordern."

 

(Im Klartext: "Hau' den Stempel drauf und verbreite keine Falschinformationen!")


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@mawa2210 

Beim Erstattungsverfahren gibt es vor allem Schwierigkeiten mit den dänischen Steuerbehörden. 

Den Antrag kann man theoretisch nur online stellen. 

Und wenn man dies tut, erfährt man von der Behörde , dass die Bearbeitung Jahre dauert oder ....

Ich kenne keinen , der problemlos dieses Verfahren innerhalb von 2 Jahren oder überhaupt durchgeführt hat und Vollzug gemeldet hat.

 Dänemark ist absolut nicht kooperativ.

Ich lasse es in der aktuellen Situation.

 

Beim Erstattungsverfahren macht häufig auch das FA Schwierigkeiten.

Das habe ich beim Verfahren mit Irland erfahren.

Beim letzten Mal hat das FA das offizielle Formular akzeptiert, bei dem der Wohnsitz bestätigt werden musste. Freundlicherweise hat man mir das vom FA akzeptierte Formular zugeschickt , so dass ich dann die Unterlagen nach Irland schicken konnte.

Meiner Ansicht nach kennt sich das FA nicht mit den Modalitäten aus.

 

Vor kurzem erhielt ich für ein vergangenes Steuerjahr einen Änderungsbescheid wegen unversteuerter Kapitalerträgen. Bei Nachfrage erhielt ich die Antwort,  dass es sich um Erträge aus Irland handelt. 

Ich habe gegen diesen Bescheid Einspruch erhoben, der aber ohne Begründung abgelehnt wurde. 

Ich habe wieder widersprochen und ausführlich die Sachlage erklärt.

 

Jetzt habe ich wieder einen Änderungsbescheid bekommen, der auf den vorigen Stand zurückführt.

Entschuldigung Fehlanzeige: Nur: Hierdurch erledigt sich Ihr Einspruch/ Anspruch vom ......

 

Falls nicht , wäre ich vors Finanzgericht gezogen. Das habe ich zwar noch nie gemacht, aber  schon  mit einem früheren Klassenkameraden besprochen, der auf dem Gebiet ein absoluter Profi ist. 

 

Gut ist. Ich bleibe  mit meinem Sachbearbeiter weiter freundlich.

Nicht gut gelaunte Finanzbeamte können einem das Leben schwer machen. 

 

 


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Hallo Marko, das ist genau das , was Dänemark erreichen will. Schikaniert die Anleger und Dividenden Empfänger bis auf 1800 grad , dann lassen die schon die Finger von der Rückerstattung der 12 % Dividende. Also ich hab es bis heute noch nicht probiert , stehe aber kurz davor.

Nur leider ist die Website auf der man wohl mal den Antrag digital stellen konnte nicht mehr erreichbar. Hat irgend jemand eine neue web Adresse für den Dänen Quellensteuer Antrag ???

Vielen Dank vorab für die Mühe !

 

gruss Reiner

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@Ineos4Nova :

Den digitalen Antrag findest Du hier auf der Website der dänischen Steuerverwaltung.

Das frühere .pdf-Formular in deutscher Sprache gibt es offensichtlich nicht mehr, dafür das digitale Formular nur noch in Dansk oder English.

Viel Erfolg beim "Runterkühlen" auf 37 Grad ...

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Das hat wenig mit Schikane zu tun.

Als ich noch dänische Aktien hatte, war die Erstattung nach ca. 4 Wochen auf meinem Konto.

 

Aber leider scheint es hier massiven Missbrauch gegeben zu haben, so das Dänemark entsprechend reagiert

hat.

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Hallo zusammen,

 

vielleicht hat das, was die dänische Behörde hier tut ja nichts mit Schikane zu tun, aber man darf sich doch wohl schon fragen, warum die Rückerstattung von Quellensteuern von Land zu Land unterschiedlich ist. Für Frankreich lohnt sich das für Kleinanleger ja wohl gar nicht, für andere Länder braucht man es überhaupt nicht und es wird gleich ein ermäßigter Satz abgezogen, der dann auch angerechnet wird. Warum geht das nicht überall so?

Es entsteht ein bisschen der Eindruck, als ob man die Mehreinnahmen durch nicht beantragte Rückforderung gerne einstreicht.

Es führt aber eben auch dazu, dass so mancher Anleger dann eben in dem Land nicht investiert. Ich habe beispielsweise keine französischen Aktien und vermutlich meine dänischen auch nicht mehr lange, weil wir das einfach zu blöd ist.

Eigentlich sollten die Finanzbehörden der Länder schon aus eigenem Interesse darauf achten, dass sie die Aktien der Unternehmen in Ihrem Land nicht weniger attraktiv für Anleger aus dem Ausland machen, weil es vermutlich auch einen gewissen Schutz vor Übernahmen bietet, wenn sich mehr Aktien im Streubesitz befinden.


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"... es wird gleich ein ermäßigter Satz abgezogen, der dann auch angerechnet wird."

Ergänzender Hinweis:

... es wird gleich ein ermäßigter Satz abgezogen, der dann auch angerechnet wird,

sofern im Kalenderjahr bereits Abgeltungssteuer für den deutschen Fiskus einbehalten wurde.

 

 

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