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nach Doppelbesteuerungsabkommen rückforderbare Quellensteuer in Fonds und ETFs

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Hätte da eine grundsätzliche Frage: Wenn ich selbst Aktien aus Ländern wie z.b. Schweiz, Frankreich, Spanien halte, die (im Gegensatz zu USA oder GB z.B.) für Dividendenausschüttungen einen rückforderbaren Anteil von Quellensteuer enthalten, kann ich die - je nach Land mehr oder weniger bürokratisch -  bei der ausländ. Steuerverwaltung  rückfordern. Insoweit ist die Situation klar. Aber machen die meist in Luxemburg, Irland oder vereinzelt auch Deutschland ansässigen Fonds und ETF´s eigentlich von diesem Rückforderungsrecht Gebrauch bzw. können sie das als Fonds überhaupt? Vor allem bei Fonds u. ETF´s die auf dividendenstarke Titel ausgerichtet sind, ist das eine interssante Frage. Bzw. mal anders herum gefragt, wg. der bürokratischen Hürden bei der Rückforderung z.B. in Spanien, Frankreich oder Italien mache ich um Aktien dieser Länder eher einen Bogen, da durch die Quellensteuer hier ein echter Nachteil besteht gegenüber anderen Ländern. Wenn nun ein ETF oder Fonds diese Aktien hält, macht er trotz des bürokratischen Aufwandes den Rückforderungsanspruch im Heimatland der Aktie geltend, oder ist der rückforderbare Teil genauso verloren, wie wenn ich selbst die Aktie halte und die bürokratischen Hürden der Rückforderung nicht nehmen kann bzw. nicht wirtschaftlich aufgrund der Kleinbeträge.  Es ist etwas kompliziert, aber ich hoffe es ist klar geworden, worauf ich hinaus will....

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
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Hallo, @Wolf-M,

vorab: gelegentlich einen sinnstiftenden Absatz einstreuen erhöht die Lesbarkeit beträchtlich.

 

Unter dem Link

 

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/quellensteuer/

 

findest Du im Abschnitt "Was müssen Fondsanleger beachten" eine Antwort auf Deine Frage.

Kompliziert ist allerdings auch die Antwort.

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Nach dem Finanztip Artikel kann man wohl davon ausgehen, daß die Fondgesellschften oder ETF´s zumindest versuchen, die erstattbare Quellensteuer in den Ländern einzuholen, ob das immer gelingt dürfte trotzdem offen bleiben, da ja nach Land die Finanzverwaltungen die Zahlungen angeblich lange verschleppen. 

Das würde jetzt zwar in diesen Ländern für Fondsanlage statt Direktinverstment sprechen, Fonds und ETF´s sind aber dafür seit der Investmentsteuerreform 2018 wiederum leicht im Nachteil, weil die bisher anrechenbare ausl. Quellensteuer ja nun nicht mehr berücksichtigt wird und die 30% Freistellung diesen Nachteil nicht immer vollständig ausgleicht. 

Bleibt also trotzdem als Resümee bestehen, daß man schon **bleep** gute Gründe haben muß, Aktien aus Ländern mit diesen hohen Quellensteuersätzen zu halten oder in LänderETF´s oder Fonds zu investieren....da es fast immer Alternativen aus anlegerfreundlicheren Ländern gibt.

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