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Wirecard - Hinterlegungs- und Sperrbescheinigung?

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Gelegentlicher Autor
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Hallo,

in meinem Portfolio sind auch Wirecard-Aktien enthalten. Ich möchte nicht persönlich nach München zu den anberaumten Terminen im Insolvenzverfahren fahren. Gestern erhielt ich den Hinweis, dass ich über die Consorsbank eine Hinterlegungs- und Sperrbescheinigung beantragen könne. Weiß jemand, was es damit auf sich hat?  Kann ich hier etwas versäumen, wenn ich diese gebührenpflichtige Bescheinigung nicht beantrage? Ich freue mich auf kompetente Antwort.

Gruß Superlena13

10 Antworten 10

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Hallo, @Superlena13 ,

da Du an Insolvenzverfahren / Gläubigerversammlung nicht teilnehmen willst, brauchst Du in dieser Hinsicht auch nichts tun.

Die Aktien werden ja noch gehandelt, also könntest Du sie verkaufen und den Verlust realisieren, um eventuelle Gewinne aus anderen Aktiengeschäften über den Verlustverrechnungstopf Aktien gegen zu rechnen.

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
Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
Registriert: 09.09.2020

Hey stocksour,

Du bist als "Autorität" aufgeführt. Das klingt prima!

Grundsätzlich erstmal danke für Deine Antwort.

Macht es aus Deiner Sicht denn wirtschaftlich Sinn, an den Terminen/Verfahren teilzunehmen?

Die Teilnehmerzahl ist wohl ohnehin sehr begrenzt.

Sorry, aber es ist das erste mal, dass ich von so etwas betroffen bin.

Danke für eine kurze Rückmeldung.

Gruß

Superlena13

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Beiträge: 3865
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Hallo, @Superlena13 ,

die "Autorität" resultiert im Grunde aus der Arbeit eines im Hintergrund aktiven Zählwesens, das eine Strichliste führt - je Beitrag ein Strich.

 

Zu Deinen Fragen:

Als Depotinhaberin kannst Du bei Deiner depotführenden Bank die Sperre Deiner Wirecard-Aktien beantragen. Die Aktien erhalten dann einen "Sperrvermerk" und können während der Sperrzeit nicht gehandelt werden. Für diesen Vorgang stellt Dir die Depotbank eine Hinterlegungsbescheinigung aus, mit der Du Dich für eine Versammlung der Gesellschaft - ich nehme an, die Gläubigerversammlung - anmelden kannst. Mit der Hinterlegungsbescheinigung weist Du quasi Deinen Anteilsbesitz nach (§ 123 Satz 3 Aktiengesetz).

 

(...) Macht es aus Deiner Sicht denn wirtschaftlich Sinn, an den Terminen/Verfahren teilzunehmen? (...)

 

Meine Ansicht, die niemand teilen muss, bezieht sich ausschließlich auf die Teilnahme am Insolvenzverfahren: NEIN.

 

Aktionäre sind grundsätzlich keine Gläubiger, haben folglich keine Ansprüche, die aus der Insolvenzmasse bedient werden müssten, auch wenn einige spezialisierte Anwaltskanzleien Aktionäre dazu auffordern, über sie Ansprüche via Insolvenztabelle und gleichzeitig Schadenersatzansprüche bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, bei der Bafin, bei den früheren Vorständen und weiß Gott bei wem noch, geltend zu machen.

 

Zum wirtschaftlichen Sinn:

Ich kenne niemand, der jemand kennt, bei dem - außer noch mehr Kosten und Ärger - etwas herausgekommen wäre.

 

Egal, wie die Verfahren nach meistens vielen Jahren ausgehen:

Was für die Kleinanleger aus Insolvenzmasse und Schadenersatzurteilen zur Verteilung übrig bleibt, wird vielleicht die Kosten einer "Pizza Ristorante aus dem heimischen Tiefkühlfach" oder einer "Pizza beim besten Italiener am Platze" decken.

 

Also: Aufstehen, Krönchen richten ...


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Hallo @Superlena13   Der Forist @stocksour  hat in seinem Post geschrieben [...]Zum wirtschaftlichen Sinn:

Ich kenne niemand, der jemand kennt, bei dem - außer noch mehr Kosten und Ärger - etwas herausgekommen wäre.[...] Ich denke, an den Verfahren gewinnen nur Anwälte. Dass Aktionäre je entschädigt wurden habe ich auch noch nie gehört.

[...] Die Aktien erhalten dann einen "Sperrvermerk" und können während der Sperrzeit nicht gehandelt werden.[...] Das muss man sich, als Aktionär wie Handschellen vorstellen.

Ich habe selbst mehrere Firmenpleiten erlebt. Ich habe sie einfach in die Spalte "Lebenserfahrungen" in mein Lebensbuch geschrieben.

Dem Post von stocksour habe ich einen Like vergeben weil er das Problem fundiert ausleuchtet.


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@Superlena13 

 

Hier kannst du mal eine abweichende Meinung (DSW) bezüglich Anmeldung der Schadenersatzansprüche bei Wirecard lesen.

 

Der Link dient rein der Information und stellt keine Handlungsempfehlung dar.


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 5
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Hallo stocksour,

...so hatte ich es auch schon vermutet.

Jetzt befolge ich den guten Rat, stehe auf, richte das Krönchen und schaue gespannt nach vorne!

Danke für die rasche Antwort.

Viele Grüße

Superlena13


Gelegentlicher Autor
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...total nett, dass Ihr alle so gute Hinweise gegeben habt.

Danke!

Viele Grüße

superlena13

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Gelegentlicher Autor
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...auch Dir ein dickes Dankeschön für die guten Hinweise!

Viele Grüße

superlena13

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Beiträge: 3865
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Das Landgericht München teilt meine vor 2 Jahren hier geäußerte Ansicht, dass Aktionäre keine Gläubiger sind und somit aus der Insolvenzmasse nichts zu erwarten haben.

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