Zunächst: Ich bin weder Steuer- noch sonstiger Berater. Alle Angaben aus eigener Erfahrung und ohne Gewähr.
Üblicherweise tritt der Wert 0,00 € ein, wenn eine Firma insolvent o.ä. wird. Wenn es soweit ist, kannst Du nichts mehr machen - auch wenn das ärgerlich und nicht plausibel ist.
Wenn, dann musst Du vor dem Aussetzen vom Handel zu xx ct verkaufen. Auch da muss seit ca. 2 Jahren beachtet werden: Der Verkaufspreis muss höher sein als die Gebühren, sonst wird dies ebenfalls nicht bei der Verlustverrechnung berücksichtigt.