@veto64 :
Grundsätzlich muss die Börsenzulassung eines Wertpapiers
- vom Emittenten (hier die AG) beantragt werden
- von der jeweiligen Börse genehmigt werden
Zu den Kosten des Listings kommt auch noch der erhebliche Aufwand für die Erstellung eines Prospekts vor der Zulassung und die Zulassungsfolgepflichten (ad hoc - Pflicht, Berichterstattungspflicht).
Das würde sich für rumänische / bulgarische AGn kaum rechnen.