Hallo,
da es mir zu kompliziert ist, die Vorabpauschale selbst zu berechnen, werde ich auf die Abbuchung warten. Wann kann ich sehen, wieviel Vorabpauschale abgerechnet wird? Es wird ja immer vom 02.01. geredet?
Valuta war dann 31.01.2024
Dieses Jahr muß man nicht mal mehr die einzelnen Vorabpauschalen zusammenzählen:
20.01. die aktuelle Summe ganz knapp im Konto: "Vorgemerkte XX Umsätze -X.XXX,XX EUR"
23.01. Liste mit den vorgerechneten Vorabpauschalen aller Fonds im Postfach: "Beträge am 04.02.2025 per Lastschrift"
Ich sehe für dieses Jahr zumindest schon mal Verbesserungen. 3 der 5 Fonds wurden nun abgerechnet und ab dem Moment, als der FSA aufgebraucht war, erfolgten die Abbuchungen mit jenem Valuta als auch die Abbuchung im Konto bzw. die Berechnung der Pauschale erschienen ist und nicht rückwirkend mit dem 2.1. Danke Consorsbank, bitte so belassen!
Schön wäre nun, wenn im Folgejahr auch eine Auswahl des Tagesgeldkontos möglich ist. Da geht es mir nicht nur um die Zinsen, sondern auch um die "Wartungsfreiheit". Überschüssiges Geld liegt bei mir auf dem - wenn auch nur gering verzinsten - Tagesgeldkonto und nicht auf dem Verrechnungskonto. Ich möchte einfach nicht die nächsten Jahrzehnte permanent zwischen den Jahren Vorabpauschalen ausrechnen und zwei Verrechnungskontos liquide halten müssen. Das geht kundenfreundlicher
Auch wenn die CB jetzt dieses Jahr die Vorabpauschalen nicht mehr rückwirkend zum 02.01. bucht und belastet, ist meine Freude daran begrenzt.
Sie hat dies nicht angekündigt und man weiß daher nicht wie und was die CB bucht, ich halte auf den Verrechnungskonten seit Jahresanfang entsprechend zinslos Geld bereit und die CB verdient so daran.
Gibt es eigentlich ein (gesetzliches) Enddatum, bis wann die Vorabpauschale bzw. die ggf. darauf anfallende Steuer abgezogen werden muss? Bzw. kann man irgendwo einsehen, für welche WKN die Daten schon bereitstehen?
Guten Morgen,
also ich hatte am 18.12.2024 folgendes Info Schreiben in meinem Online Archiv:
Consorsbank ist eine eingetragene Marke der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland (AG nach franz. Recht).
Standort Nürnberg: Bahnhofstraße 55, 90402 Nürnberg, HRB Nürnberg 31129, USt-IdNr. DE191528929
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Sitz der BNP Paribas S.A.: 16, boulevard des Italiens, 75009 Paris, Frankreich, Registergericht: R.C.S. Paris 662 042 449
Président du Conseil d‘Administration (Präsident des Verwaltungsrates): Jean Lemierre, Directeur Général (Generaldirektor): Jean-Laurent BonnaféÜbrigens: Keine Vorabpauschale wird berechnet, wenn sich der Kurs innerhalb eines Jahres negativ
entwickelt.
Was bedeutet das jetzt konkret für Sie?
• Anfang 2025 berechnen wir den steuerpflichtigen Betrag für Ihre Fonds.
• Anschließend prüfen wir,
o ob es bei Ihnen in Ihrem allgemeinen Verlustverrechnungstopf einen ausreichenden
Saldo gibt
o oder ein ausreichender Freistellungsauftrag für 2025 vorhanden ist.
o oder eine NV-Bescheinigung vorliegt.
• Nur wenn einer der obengenannten Fälle zutrifft, wird keine Steuer belastet.
Wann wird abgebucht?
• In der Regel liefern die Fondsgesellschaften die Daten zur Berechnung des jeweiligen Fonds im
Januar/Februar. Auf dieser Basis wird dann die fällige Steuer zu diesem Zeitpunkt gebucht.
• Wichtig zu wissen: Die Vorabpauschale wird mit Valuta zum 2. Januar 2025 gebucht.
• Zu diesem Zeitpunkt sollte ausreichend Guthaben auf dem Verrechnungskonto zur Verfügung stehen.
M.f.G.
@HEICO schrieb:
• In der Regel liefern die Fondsgesellschaften die Daten zur Berechnung des jeweiligen Fonds im
Januar/Februar. Auf dieser Basis wird dann die fällige Steuer zu diesem Zeitpunkt gebucht.
@HEICO Dieses Schreiben hab ich ich bekommen, aber wenn dort steht "in der Regel", dann bedeutet dies, dass es auch später sein kann. Gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung, bis wann die Fondsgesellschaften die Daten liefern müssen bzw. die Bank die Vorabpauschale verrechnet haben muss?
(Analoges Beispiel: Laut BZSt müssen die Banken die in 2024 aufgrund eines Freistellungsauftrags tatsächlich freigestellten Kapitalerträge bis Ende Februar 2025 dem BZSt übermitteln. Und wollte wissen, ob es eine Regelung gibt, die für die Vorabpauschale ebenfalls eine Frist setzt, oder ob die Fondsgesellschaft die Daten z.B. erst - übertrieben formuliert - in 2 Jahren liefern kann.)
Für WEITverbreitete Fonds bzw. ETFs sind meine frühesten Meldungen von Banken in Sachen Vorabpauschale am 20.Jan, für tolle Exoten im April ...
Ich erinnere mich an Texte vom Effekt, daß nach einem ersten vergeblichen Versuch, das Schutzgeld einzutreiben, jeweils einen Monat später dies nochmal versucht wird. Und nach dem dritten Fehlversuch man gemeldet werden müsse ...
... wäre im obigen späten Beispiel im Juni.
Hab ich nie ausprobiert, aber Abrechnung dann im SteuerJahresausgleich?? Sollzinsen bei der Bank keine, die führen ja für diese Position nix ab. 😛
(Bestimmt schaut der Urheber des Ganzen, der Kandidat mit der Augenklappe, dann aber ganz traurig und ist empört)