Bei Dividendenzahlungen geht die Consorsbank nicht in Vorleistung. Die Ausschüttungen erfolgen taggleich nach Eingang von der Lagerstelle. Die Consorsbank erhält die Zahlungen frühestens am dritten Arbeitstag nach der Hauptversammlung, es sei denn, die Hauptversammlung oder Satzung bestimmt eine spätere Fälligkeit.