Heute wird unter "Quellensteuer Kanada Vorabbefreiung" von CB_Anna-Lena mitgeteilt:
Angeboten wird eine Vorabbefreiung bei finnischen, schwedischen und französischen Ertragszahlungen.
Die Frage ist jetzt, was muß man tun um in den Genuss der Vorabbefreiung für Frankreich zu kommen? Gibt es hierfür ein Formular (Antrag)?
Vielen Dank!