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Verrechnungstopf / Bezugsrechtverkauf

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Das letzte Mal (sicher einige Jahre her...) als ich BZRs verkaufte war mir die steuerliche Behandlung ziemlich egal - von daher bin ich gerade etwas verwundert.

 

Ich hatte erwartet, dass der Verkauf von BZR mit dem Verrechnungstopf Aktien (dort war noch ein kleiner Verlust vorhanden) verrechnet wird und nicht mit dem Sparerpauschbetrag.

 

Kann mir jemand sagen, ob diese Behandlung von BZR-Verkauf so richtig ist?

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
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@Euphorion, ist denn noch ein Verlust im Verrechnungstopf vorhanden? Das vorgehen ist über § 20 Absatz 4a Satz 4 EStG geregelt. Verkauft man Bezugsrechte von Aktien die seit dem 01.01.2009 gekauft wurden, ist der Verkauf voll steuerpflichtig da ein Anschaffungswert von € 0,00 abgesetzt wurde.

 

 

Grüße

immermalanders

 

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
Enthusiast
Beiträge: 273
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Das es voll steuerpflichtig ist das ist mir klar - darum geht es auch gar nicht.

Aktien-Verlustverrechnungstopf :
Nicht verrechnete Verluste:: xxx€

Der VK der BZR wurde allerdings voll auf den Sparerpauschbetrag angerechnet (was ich aus persönlichen Gründen gerade etwas unglücklich finde...) und der Aktienverlustverrechnungstopf ist unverändert vorhanden.

Die Frage ist nun einfach, ob meine Annahme, dass der VK der BZR mit den Aktienverlusten verrechnet werden müsste falsch war, und wenn ja - warum.

 

 - - - - - -

 

Ich hatte zwar schon vor dem VK halbwegs intensiv gegoogelt aber nichts verwertbares dazu gefunden und daher einfach angenommen, dass das den Aktien zugeordnet wird, da BZR ja im Depot auch als Aktien geführt werden.

 

Aber wieder einmal bewahrheitet sich "assumption is the mother of all f*/screw-ups" 😉

 

Gerade noch intensiver gegoogelt und dann tief versteckt in einer Ausarbeitung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg versteckt sich folgende Info:

 

"Für Verluste aus der Veräußerung von Aktien gelten gem. § 20

Abs. 6 S. 5 noch strengere Verlustverrechnungsvorschriften als für die übrigen Verluste

aus Kapitalvermögen. So dürfen Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit

Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien saldiert werden, nicht jedoch mit Gewinnen

aus anderen Kapitalanlagen." (...)

"Der in der Vorschrift genannte Begriff „Aktie“ ist abschließend zu verstehen, d. h. es

fällt wirklich nur die Veräußerung von Aktien unter diese Sondervorschrift und nicht

auch die Veräußerung von GmbH – Anteilen, Teil- oder Bezugsrechten, aktienähnlichen

Kapitalanlagen, Aktienzertifikaten oder sonstigen Kapitalanlagen, die sich auf

Aktien beziehen"

 

http://www.steuerinstitut.wiso.uni-erlangen.de/publikationen/Witthus_2011_I_NR_Internet.pdf

 

Dumme Sache das.... 😉


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@Euphorion, danke für die Ergänzung und den Link. Ich bin bisher auch davon ausgegangen, dass der Verkauf von Bezugsrechten in den Aktientopf geht.

Also kann man es so verstehen, das nur Gewinne/Verluste auf Wertpapiergeschäften bei denen das gehandelte Wertpapier eine Aktie ist, in der Aktienverlustverrechnungstopf gehen. Hat man Erträge oder handelt "Derivate" (Ein BZR ist meiner Meinung nach auch eine Art Derivat, man erhält bei einer Ausübung X Stück vom Basiswert Y), wird alles in den Allgemeinen Verlustverrechnungstopf gestellt...

 

 

 

Viele Grüße

immermalanders

 

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