Das es voll steuerpflichtig ist das ist mir klar - darum geht es auch gar nicht.
Aktien-Verlustverrechnungstopf :
Nicht verrechnete Verluste:: xxx€
Der VK der BZR wurde allerdings voll auf den Sparerpauschbetrag angerechnet (was ich aus persönlichen Gründen gerade etwas unglücklich finde...) und der Aktienverlustverrechnungstopf ist unverändert vorhanden.
Die Frage ist nun einfach, ob meine Annahme, dass der VK der BZR mit den Aktienverlusten verrechnet werden müsste falsch war, und wenn ja - warum.
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Ich hatte zwar schon vor dem VK halbwegs intensiv gegoogelt aber nichts verwertbares dazu gefunden und daher einfach angenommen, dass das den Aktien zugeordnet wird, da BZR ja im Depot auch als Aktien geführt werden.
Aber wieder einmal bewahrheitet sich "assumption is the mother of all f*/screw-ups" 😉
Gerade noch intensiver gegoogelt und dann tief versteckt in einer Ausarbeitung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg versteckt sich folgende Info:
"Für Verluste aus der Veräußerung von Aktien gelten gem. § 20
Abs. 6 S. 5 noch strengere Verlustverrechnungsvorschriften als für die übrigen Verluste
aus Kapitalvermögen. So dürfen Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit
Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien saldiert werden, nicht jedoch mit Gewinnen
aus anderen Kapitalanlagen." (...)
"Der in der Vorschrift genannte Begriff „Aktie“ ist abschließend zu verstehen, d. h. es
fällt wirklich nur die Veräußerung von Aktien unter diese Sondervorschrift und nicht
auch die Veräußerung von GmbH – Anteilen, Teil- oder Bezugsrechten, aktienähnlichen
Kapitalanlagen, Aktienzertifikaten oder sonstigen Kapitalanlagen, die sich auf
Aktien beziehen"
http://www.steuerinstitut.wiso.uni-erlangen.de/publikationen/Witthus_2011_I_NR_Internet.pdf
Dumme Sache das.... 😉