Hallo @ChBender,
wurden die Steuern nur auf Kapitalerträge gezahlt, kann man diese nicht mit Verlusten aus Aktiengeschäften verrechnen. Wenn ich mich richtig erinnere, erfolgt ab einem Steuerbetrag von € 100 eine direkte Steuerverprobung (es erfolgt eine nachträgliche Verlustverrechnung und die zu viel gezahlte Steuer wird entsprechend erstattet). In allen anderen Fällen erfolge die Steuerverprobung zum nächsten Quartalsende.
Grüße
immermalanders