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Verlustverrechnung

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Registriert: 07.12.2016

Hallo,  dieses Jahr wurden bereits ca. 2000€ Steuern abgeführt auf Kapitalerträge. Wenn ich jetzt  einen Wert mit entsprechend Verlust verkaufe - bekomme ich dann die Steuern direkt wieder gutgeschrieben oder kann ich diese erst mit der Steuererklärung 2018 geltend machen?

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
Autorität
Beiträge: 4501
Registriert: 06.02.2015

Hallo @ChBender,

 

wurden die Steuern nur auf Kapitalerträge gezahlt, kann man diese nicht mit Verlusten aus Aktiengeschäften verrechnen. Wenn ich mich richtig erinnere, erfolgt ab einem Steuerbetrag von € 100 eine direkte Steuerverprobung (es erfolgt eine nachträgliche Verlustverrechnung und die zu viel gezahlte Steuer wird entsprechend erstattet). In allen anderen Fällen erfolge die Steuerverprobung zum nächsten Quartalsende.

 

 

Grüße

immermalanders

 

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