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Verlustverrechnung

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Durch die Liquidierung eines ETF ist bei mir vor einigen Monaten ein Verlust in beträchtlicher Höhe entstanden. Wenn ich bis Jahresende keine Gewinne realisiere, wird daraus ein Verlustvortrag. Damit habe ich noch keine Erfahrung, dafür aber einige Fragen:

1. Warum ist der Verlust nicht auf der Seite "Verlustverrechnungstöpfe" zu sehen?

2. Gilt das als Verlust aus einem Aktiengeschäft (weil exchange traded)?

3. Falls kein Aktiengeschäft: Mit was für anderen Einkünften kann der Verlust verrechnet werden? Kommen Einkünfte aus Vermietung auch in Frage?

4. Wenn ich den Verlust dieses Jahr mit keinen Gewinnen verrechnen kann und daraus ein Verlustvortrag wird, wie lange bleibt dieser mir erhalten? Verfällt es nach 5, 10, 20 Jahren - wenn überhaupt?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

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Hallo Berliner,

 

war das ein normaler Verlust oder ein Totalverlust? Totalverluste erkennt das Finanzamt nicht zur Verlustverrechnung an.

 

Ein Totalverlust entsteht wenn der Restwert kleiner als die Transaktionskosten ist.

 

Das wäre erst mal wichtig bevor man jetzt weiter rätselt.

 

VG aus Berlin

 

Totti

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Hallo @Berliner76,

 

ich werde mal versuchen, Deine Fragen zu beantworten.

 

1. Verluste aus Fondsverkäufen werden dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf hinzugerechnet, wenn sie nicht mit bereits gezahlter Abgeltungssteuer auf Gewinne, Zinsen und Dividenden verrechnet werden können oder nicht nachträglich der Freistellungsbetrag wieder erhöht werden kann.

 

2. Nein.

 

3. Nein. Eine Verrechnung ist nur mit Kapitalerträgen möglich.

 

4. Nach derzeitigem Stand dürfte er nicht verfallen. Was der Gesetzgeber sich in dieser Richtung noch einfallen lässt steht allerdings in den Sternen.

 

Wenn der Verlust nicht im entsprechenden Verlustverrechnungstopf erscheint, muss er bereits verrechnet worden sein. Es sei denn, es handelt sich um einen Totalverlust. Schau Dir Deine Unterlagen daraufhin an. Vielleicht taucht irgendwo eine Steuergutschrift auf.

 

Gruß

Sigrid

 

 

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@Totti

 

Kein Totalverlust. Ich habe nach der Liquidierung eine vierstellige Summe erhalten. Der Verlust war dreistellig.

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@Sigrid_W

Ja, jetzt sehe ich, dass ich eine "nachträgliche Verlustverrechnung" erhalten habe, die ich allerdings nicht verstehe. Aber davor noch: Ich habe mir nun auch die letzten Ertragsgutschriften angeschaut und daraus ersehen, dass die letzten Dividenden nicht mit dem Restbetrag meines Freistellungsauftrages, sondern mit dem "Verlusttopf allgemein" verrechnet wurden. Ist das rechtens bzw. gesetzlich notwendig?

Das ist ja zu meinen Ungunsten geschehen, denn dadurch reduziert sich der Verlust, der ansonsten auf die nächsten Jahre übertragbar wäre, während der Sparerpauschbetrag so oder so verfallen wird. Ist es vom Gesetzgeber so vorgesehen, dass Dividenden zuerst mit Verlusten und erst wenn keine Verluste vorhanden sind, mit dem Sparerpauschbetrag zu verrechnen sind?

Vielen Dank
Berliner76
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@Berliner76

So weit ich das gelesen habe hat die Verlustverrechnung durch die Bank Vorrang. Das wird auch von allen Banken, mit denen ich zu tun habe, so gehandhabt.

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Alles klar. Inzwischen kann ich auch die "nachträgliche Verlustverrechnung" nachvollziehen. Es wird so getan, als hätte ich am 1.1. d. J. diesen Verlust gemacht. Erst nachdem der Verlust erschöpft wird, kommt der Pauschbetrag zur Geltung.
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Seit ich von der DAB bank zur Consors Bank gewechselt wurde, bekomme ich nicht nur nach einem Verkauf mit Verlust eine nachträgliche Verlustrechnung , sondern auch nach jedem Quartal.

Erstere kann ja Sinn machen, wenn schnell der Verlust mit angefallenen Gewinnen verrechnet wird, und ein größerer Betrag zurücküberwiesen wird.

 

Muss eine solche Abrechnung aber so unübersichtlich sein und über sieben Seiten gehen?

 

Absolut unverständlich erscheinen mir aber die Quartalsabrechnungen, die auch auf sieben Seiten  

Gewinne, Verluste und mehr auflisten. Und mittendrin im Zahlenwirrwarr wird dann die Steuererstattung genannt, die sich dann in jedem Verrechnungskonto in zwei oder vier Posten wiederfindet, Beträge von + oder - 0,06€

Bisher konnte mir niemand diesen irrsinnigen Aufwand für ein paar Cent erklären.

 

Ein wenig verstehe ich ja von Steuern. Viele Begriffe sind mir nicht so geläufig. Und  den Begriff "Steuerverprobung" kannte ich noch nicht.

Habt ihr keine Probleme mit den nachträglichen Verlustrechnungen?

 

Ich denke, dass man Verluste und Gewinne viel einfacher abrechnen kann.

Bei Gewinnen ist das bei Consors auch ganz einfach. Da wird die Abgeltungssteuer sofort mit den Gebühren abgerechnet. Bei Verlusten könnte durch einfache Gegenrechnung die Abgeltungssteuer zurücküberwiesen werden. Dafür braucht man noch nicht mal eine Seite.

 

Der Gesetzgeber unterstützt eigentlich nicht das System Consors.

Verluste gehen und bleiben im Verlustrechnungstopf.

Bei der Übernahme durch die Consors Bank wurde mit meinen Depots auch ein gut gefüllter Verlustrechnungstopf übernommen, der auf Betreiben der CB aufgelöst wurde. Letztendlich war das sehr erfreulich.

Aber müssen Verlustrechnungen in dieser Form erfolgen? Ich ärgere mich jedes Mal darüber.

Das passt eigentlich auch nicht einer  "easy Bank", womit die CB immer wieder wirbt.


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Ich schaue mir da nur die erste Seite an. Da habe ich zumindest eine Zusammenfassung aller realisierten Erträge im laufenden Jahr, was ich sonst noch nirgends gefunden habe.

Den Rest schaue ich mir wegen den paar Cents nicht an, dafür habe ich ja die Einzelabrechnungen geprüft. Vermutlich ist das nur ein Ausgleich der Rundungsdifferenzen der Nachkommastellen.

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