Hallo @bill72 ,
....es geht immer um deine Erträge, die nach Aufzehrung deines Sparerfreibetrags abgeltungsversteuert werden.
Z.B. Aktien VV-Topf: realisierter negativer Ertrag von 20.000 Euronen. Dieser Betrag stünde jetzt im Topf. Was sich da im Topf an Miesen angesammelt hat, ist sozusagen als zukünftiger "Steuerfreibetrag vor Freistellungsauftrag" als etwas Balsam für deine Negativ-Ertragswunden anzusehen. Alle zukünftigen positiven Aktienkursgewinne werden solange mit deinem Minus verrechnet, bis der Sparerfreibetrag angetastet wird und darüber hinaus gehend dann erst versteuert, wenn Aktienerträge neben anderen Erträgen aus dem allg. VVT > 801€ sind. Oder etwas einfacher gesagt, du zahlst zunächst einmal bei der Realisierung zukünftiger Aktienkursgewinne dafür solange keine Abgeltungssteuer+tralala, bis der Topf leer ist; dann erst würde der Freistellungsauftrag verbraten, wenn nicht schon vorher durch andere Erträge die Freistellung dezimiert wurde......
Alo 1) Verrechnung positive/negative Aktienkurserträge
2) Nur bei positiver Bilanzierung und Freistellung >801€ fällt Abgeltungssteuer + trala
für deine Aktienkursgewinne an (ggfs. noch andere Erträge berücksichtigen, die u.U.
dem allg. VV-Topf zuzuordnen wären...)
3) Der Aktien VV-Topf wird mit dem Betrag, der zum Jahresende 'drin steht Jahr für
Jahr fortgeschrieben, es sei denn du beanragst eine Verlustbescheinigung, um mit
eventuellen positiven Aktienkursgewinnen bei anderen Bankdepots bei der
nächsten Steuererklärung verrechnen zu können. Dabei wird natürlich auch der
allgem. VV-Topf erfasst.
Um bei deinem Beispiel zu bleiben:
20.000€ Aktienkurs-Verlust und im gleichen Jahr 20.000€ Aktienkursgewinne.
Mal den Freistellungsauftrag außen vor; du zahlst nix an Abgeltungssteuer+x+y
In der Summe hast du nichts gewonnen und nichts verloren, darum 0€ Steuer.
Realisierst du zuerst deinen positiven Aktienkurs-Ertrag von 20.000€, dann fallen natürlich zunächst einmal dafür die Abgeltungssteuer+x+y an.
Später im Jahr machst du deine 20.000€ Miese an Kurserträgen, die in zunächst in den Aktien VV-Topf kommen. Es findet seitens der Depotbank relativ zeitnah eine Steuerverprobung deienes Aktien VV-Topf statt, bei der du die bereits gezahlten Abgeltungssteuer+x+y auf dein Verrechnungskonto zurück erhältst. Also Nullsummenspiel.....
Hab' jetzt zwar 'ne Menge Text verbraten, aber egal, ich glaube die Sache mit den "Kochtöpfen" wird dann insgesamt etwas klarer, zumindest denke ich das......:). Ob es dir aus den Töpfen schmeckt, musst du halt beurteilen.....;).
Liebe Grüße
onra