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Verlustbescheinigung

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Verlustbescheinigungen für das Finanzamt lassen sich offenbar auch getrennt für den Aktien-Verrechnungstopf und den Allgemeinen Verrechnungstopf ausstellen. Besteht auch die Möglichkeit, sich von der Bank in einer Verlust/Gewinnbescheinigung nur einen Teilbetrag des tatsächlich angesammelten Verlusts/Gewinns bescheinigen zu lassen?

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
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Hallo @boel,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Sie können sich Verluste getrennt für den Aktien-Verlustverrechnungstopf und für den allgemeinen Verlustverrechnungstopf bescheinigen lassen. Dies ist online möglich.

 

Einen bestimmten Betrag auszuweisen ist leider nicht möglich. Sie können also entweder die Verluste komplett verrechnen, oder in das nächste Jahr übertragen. Der Verlust kann dann im Folgejahr wieder mit Kapitalerträgen verrechnet werden.

 

Viele Grüße aus Nürnberg,

Sonja

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Für das verstrichene  Jahr 2015 wurde eine Verlustbescheinigung beantragt. Für das Jahr 2016 wird keine benötigt. Erlischt dann der gestellte Antrag automatisch?

VG

Aldea

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Der Antrag gilt nur für das Kalenderjahr in dem er gestellt wurde - in Deinem Fall für das Jahr 2015.


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Hallo, ich habe eine Verlustbescheinigung aus Versehen beantragt, da ich auf der entsprechenden Seite hier nicht entsprechend darüber aufgeklärt wurde, dass damit der Verlusttopf auf Null gestellt wird. Die Tragweite war mir nicht bewusst.

Kann ich dies bis zum 15.12 rückgängig machen, auch wenn das nicht vorgesehen ist?

Ansonsten würde es für mich keinen Zweck mehr haben, nächstes Jahr auf Consors gewinnträchtige Aktientrades zu machen.

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
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Hallo @DickePitte,

 

wenn ich mich richtig erinnere, kann man über das Betreuungsteam den Auftrag wieder stornieren. Auf der Seite, auf der man sagt, welchen Verlustverrechnungstopf man bescheinigt haben will, steht unten folgendes:

 

Information

Was ist eine Verlustbescheinigung?
  • Die Verlustbescheinigung ermöglicht Ihnen, nicht ausgeglichene Verluste in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie mehrere Konten führen und die Verluste bei der Consorsbank mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen möchten.
  • Die Verlustbescheinigung kann bis zum 15.12. des laufenden Jahres beantragt werden.
  • Jeder Verlustverrechnungstopf Aktien und Allgemein kann einzeln beantragt werden.
  • Durch die Ausstellung der Verlustbescheinigung werden Ihre Verlustverrechnungstöpfe bei der Consorsbank auf Null gestellt.
  • Wird keine Verlustbescheinigung beantragt, so werden die nicht ausgeglichenen Verluste auf das nächste Kalenderjahr übertragen

 

Ist man sich trotzdem nicht sicher, kann man das Betreuungsteam fragen, wie es weiter oben geschrieben steht.

 

 

Grüße

immermalanders

 

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