Verlustbescheinigungen für das Finanzamt lassen sich offenbar auch getrennt für den Aktien-Verrechnungstopf und den Allgemeinen Verrechnungstopf ausstellen. Besteht auch die Möglichkeit, sich von der Bank in einer Verlust/Gewinnbescheinigung nur einen Teilbetrag des tatsächlich angesammelten Verlusts/Gewinns bescheinigen zu lassen?
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