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Verlustbescheinigung

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 56
Registriert: 29.07.2014

Hallo zusammen,

 

als Teil der Jahressteuerbescheinigung ist die Verlustbescheinigung bei der Bank gesondert zu beantragen. Unter welchen Bedingungen braucht man diese eigentlich? Ist die bei der Einkommenssteuererklärung notwendig? Ist es dann nicht sinnvoll die dann immer zu beantragen?

Ich habe zwei Konten, wickle mein Wertpapierhandel aber stets über die Consorsbank ab.

 

Kann mir da jemand helfen?

 

Besten Dank und beste Grüße

yusuf

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
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Registriert: 31.10.2016

Ist einfach deine Entscheidung, ob du deine Verluste realisieren willst (sprich in der Einkommensteuererklärung geltend machen willst) oder sie ins Folgejahr übernehmen willst.

Was für dich besser ist, kann dir höchstens dein Steuerberater sagen.


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
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Beiträge: 3734
Registriert: 21.07.2017

Wer eine Verlustbescheinigung beantragt, sollte bei der Antragstellung die dabei erscheinenden Hinweise nicht nur gelesen, sondern auch verstanden haben, und zwar vor der TAN-Eingabe.

Letztes Jahr haben etliche - nicht nur in dieser Community - gefragt, wie der Antrag auf Verlustbescheinigung rückgängig gemacht werden kann.

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