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am 18.11.2020 13:29
Hallo zusammen,
als Teil der Jahressteuerbescheinigung ist die Verlustbescheinigung bei der Bank gesondert zu beantragen. Unter welchen Bedingungen braucht man diese eigentlich? Ist die bei der Einkommenssteuererklärung notwendig? Ist es dann nicht sinnvoll die dann immer zu beantragen?
Ich habe zwei Konten, wickle mein Wertpapierhandel aber stets über die Consorsbank ab.
Kann mir da jemand helfen?
Besten Dank und beste Grüße
yusuf
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 18.11.2020 15:59
Ist einfach deine Entscheidung, ob du deine Verluste realisieren willst (sprich in der Einkommensteuererklärung geltend machen willst) oder sie ins Folgejahr übernehmen willst.
Was für dich besser ist, kann dir höchstens dein Steuerberater sagen.
am 18.11.2020 16:25
am 18.11.2020 17:44
Wer eine Verlustbescheinigung beantragt, sollte bei der Antragstellung die dabei erscheinenden Hinweise nicht nur gelesen, sondern auch verstanden haben, und zwar vor der TAN-Eingabe.
Letztes Jahr haben etliche - nicht nur in dieser Community - gefragt, wie der Antrag auf Verlustbescheinigung rückgängig gemacht werden kann.