Hallo,
kann mir jemand sagen wo oder wie ich den Verlußtverrechnungstopf 2017 einsehen kann. 2018 einzusehen ist kein Problem, aber ich würde den aus 2017 gerne sehen.
Hallo @Janegi,
den VVT von 2017 kann man leider nicht mehr einsehen. Es ist immer nur der VVT vom aktuellem Jahr einsehbar. Will man die Daten aus dem VVT aufheben, kann man sich den Stand zum Jahresende speichern bzw. ausdrucken. Das ist leider nicht ganz optimal, da teilweise noch im neuem Jahr Buchungen (z.B. Erträge) für das Vorjahr erfolgen.
Grüße
immermalanders
@desibonn, die Verluste im VVT werden mit in das nächste Jahr genommen, außer man lässt sich die Verluste bescheinigen.
Wenn Du in 2017 bei weiteren Kreditinstituten Abgeltungssteuern bezahlt hast, könntest Du mit der Verlustbescheinigung via Einkommenssteuererklärung, Anlage KAP, eine "Querverrechnung" durchführen; wenn nicht, hätte Dir die Verlustbescheinigung sowieso nichts geholfen.
Zum Trost:
Gewinne in 2018 werden zunächst - getrennt nach den beiden Verlustverrechnungstöpfen - gegen den vorgetragenen Verlust gerechnet, bevor ein eventueller Freistellungsbetrag in Anspruch genommen wird.
@immermalanders: der Übertrag der Verluste von 2017 nach 2018 scheint bei mir aber nicht passiert zu sein, denn ich habe durch einen Verkauf im Dez 2017 einen Verlust erlitten, dieser taucht aber 2018 nicht auf. Und da die Gewinne, die bis zum besagten Aktienverkauf (mit erheblichen Verlust) schon erzielt wurden, schon mit Abgeltungssteuer ausgezahlt wurden, fand auch in 2017 keine Verrechnung statt. Nach diesem Verlustverkauf habe ich keine Gewinne mehr in 2017 erzielt. Eigentlich hätte so ein Übertrag von 2017 in 2018 stattfinden müssen.
@Janegi, da bleibt nur noch ein Anruf bei der Kundenbetreuung übrig um den Sachverhalt zu klären. Denn nur dort haben die Mitarbeiter nach einer erfolgreichen Legitimation Zugriff auf die Kontodaten. Bei mir wurden die Verluste im VVT aus 2017 nach 2018 übertragen.
Grüße
immermalanders
Wenn in 2017 die Gewinne aus Aktienverkäufen höher als die Verluste waren, gibt es keinen Verlust nach 2018 vorzutragen.
Im konkreten Fall sollte im Kontoauszug 12/17 des Verrechnungskontos eine Steuergutschrift aus nachträglicher Verlustverrechnung gebucht sein.
Es sei denn, die zum Verlust führenden Aktien wurden vor 2009 gekauft, dann wirkt sich der Verlust steuerlich nicht aus.