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Veräusserungsverlust nach Differenzmethode

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Hallo zusammen,

 

ich habe aus steuerlichen Gründen Fondsanteile eines thesaurierenden Fonds (WKN 577954) verkauft, mit dem Ziel, den erlittenen Verlust zu den nicht verrechneten Verlusten im allgem. Verrechnungstopf gebucht zu bekommen.

 

Dies ist aber nicht geschehen, der Verlust wird lediglich in der Orderabrechnung als "Veräußerungsverlust nach Differenzmethode" ausgewiesen, der Verrechnungstopf blieb unberührt.

 

- Kann mir das einer erklären, für Laien verständlich?

 

- Kann ich den Verlust bei der Steuererklärung (Anlage KAP) geltend machen?

 

Vielen Dank für eure Infos.

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Hallo @thomasN,

 

wann wurde der Fond denn gekauft? Wurde er vor 2009 gekauft, gibt es keine Möglichkeit den Verluste steuerliche geltend zu machen, da auch der Gewinn aus einem solchem Verkauf steuerfrei ist.

 

 

Grüße

immermalanders

 

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Hallo @immermalanders ,

 

der Fonds wurde in 2016 erstmals gekauft und die Position mittels Sparplan sukzessive aufgebaut.

 

Gruß Thomas

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Hallo,

.....was ist denn mit den akkum. thes. Erträgen des Magellan C?

Am 31.12.2016 waren die AGE 0,3708€/Anteil und zum 31.12,2017 nochmals 0,3343€/Anteil. Bei Anschaffung in 2016 ergäbe dies bei Verkauf  n Anteile x 0,7051€/Anteil, die als positiver Ertrag auftauchen müssen.

Dieser Betrag muss in der Verkaufsrabrechnung dokumentiert sein und den anderen Erträgen gegengerechnet werden. Die Summe über alles ergäbe dann den positiven bzw. negativen Ertrag. Wenn nichts in den allgem. Verlust-Verr.-Topf eingestellt wurde, dann überwiegt der positive Ertrag (vgl. akkum. thes. Erträge während der Besitzzeit!).

Was ist mit Zwischengewinnen bei Kauf? Hier müsste man die jeweiligen Kaufabrechnungen einmal näher unter die Lupe nehmen.......

Zusätzlich bitte Überprüfung des fiktiven Veräußerungsergebnis nach Differenzmethode zum 31.12.2017 wegen des neuen Investmentsteuergesetzes; dieses Ergebnis muss mit berücksichtigt werden. Dies ist für die Summenbetrachtung ebenfalls relevant, damit man überhaupt eine nachvollziehbare Ertragsberechnung vornehmen kann...........

 

Grüße

 

onra

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