Hallo Zusammen,
ich werde demnächst aus dem Ausland (Schweiz) zurück nach Deutschland ziehen und frage mich, wie das dann mit der Kapitalertragssteuer funktioniert, insbesondere für meine Wertpapiere.
Momentan ist es ja so, dass ich alle Erträge im Ausland selber versteuern muss. Ab dem Umzugstermin sollte dann von der Consorsbank automatisch die Kapitalertragssteuer an den deutschen Fiskus abgeführt werden.
Funktioniert das alles korrekt und automatisch oder gibt es dabei Probleme bzw. Dinge, die ich beachten sollte? Wird insbesondere die Besteuerung von Kursgewinnen korrekt durchgeführt (ich vermute mal, dass nicht die Kursgewinne ab Erwerb, sondern nur die Kursgewinne ab dem Umzug in Deutschland steuerpflichtig sind)?
Ich bin auch dieses Jahr aus der Schweiz zurückgekehrt Ab dem Tag, an dem man Consors einen deutschen Wohnsitz als Steuerdomizil meldet, wird die Kapitalertragssteuer plus Soli automatisch bei jedem Verkauf vom Kursgewinn und bei jeder Einnahme (Dividenden, Zinsen) abgezogen. Zusammen sind das ca. 26%.
Meines Wissens ist die Kapitalertragssteuer eine Abgeltungssteuer, d.h. wenn der persönliche Steuersatz höher als 25% ist, bleibt es dabei. Andernfalls bekommt man diese Steuer zurück bis man seinen individuellen Steuersatz erreicht hat.
Man ist in dem Land steuerpflichtig, wo man sich an > 180 Tagen p.a. aufhält oder seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt hat. Die Steuerpflicht gilt meines Wissens immer für ein gesamtes Kalenderjahr.
Wenn Du erst im August nach DE ziehst und bis dahin nicht viel hier warst, könntest Du mit dem deutschen Finanzamt (und Consors) klären, dass Du erst ab 2018 in DE unbeschränkt steuerpflichtig bist und 2017 noch in CH. Das wäre vor allem dann vorteilhaft, wenn Du grössere Kursgewinne realisieren willst, weil diese in CH steuerfrei sind.
Noch eine Ergänzung: Aus Deiner Frage schließe ich, daß Du Dich noch nicht eingehend zur Rückkehr nach Deutschland informiert hast. Das würde ich in jedem Fall tun, speziell hinsichtlich Krankenversicherung, Rentenversicherung und auch was mit dem Geld der Säule 2 passieren soll.
Auf jeden Fall würde ich bestehende Bankverbindungen in der Schweiz auflösen, sofern die Dich nicht sowieso rauswerfen (was mittlerweile üblich ist, wenn Du nicht mehr ansässig bist). Das ist in jedem Fall hilfreich, um künftigen Stress mit dem deutschen Finanzamt zu vermeiden.
Vielen Dank für eure sehr hilfreichen Kommentare.
@CheckoHast du eine Quelle dafür, dass ich Kursgewinne ab Erwerb in Deutschland versteuern muss? Naiv könnte ich mir auch vorstellen, dass man die Steuern so berechnet, als ob ich die Wertpapiere am Zuzugstag gekauft hätte. Ich möchte die Wertpapiere nicht nur auf Verdacht drehen, da dass ja auch Kosten mit sich bringt.
Die übrigen Sachen habe ich mehr oder weniger gelöst (Konto wird aufgelöst, meine Bank nimmt extrem hohe Gebühren bei Wohnsitz im Ausland). Die steuerlichen Fragen scheinen am kompliziertesten zu sein.
Sagen wir mal so: Mir ist keine entsprechende Ausnahmeregelung bekannt. Für den deutschen Fiskus ist nur relevant, ob Du beim Anfall der Gewinne steuerpflichtig bist. Ob Du zum Zeitpunkt des Erwerbs in Deutschland steuerpflichtig warst, spielt keine Rolle.
Der einfachste Weg ist es, Kontakt zu Deinem künftigen Wohnsitzfinanzamt aufzunehmen - einfach mal anrufen. Entgegen vielfacher Meinungen sind Finanzämter durchaus hilfsbereit und haben in der Regel eine Anlaufstelle oder Auskunftsperson für solche Fragen. Da kannst Du Dir das bestätigen lassen.
Noch eine Frage zu diesem Thema.
Werde voraussichtlich in 2018 nach vielen Jahren nach D zurueckkehren.
Da nach mit dem 2018 Investmentgesetz alle Fonds als zum 31.12.2017 als neu erworben angesehen werden, muss ich dennoch die Fonds noch einmal drehen?
Ich bin durch die Suchfunktion auf diesen Thread gestoßen.
Abweichend von dem, was hier geschrieben wurde, ist eine steuerliche Ansässigkeit NICHT nach vollen Kalenderjahren geregelt!
Stattdessen wird bei unterjährigem Umzug eine "Aufteilung" vorgenommen. Man zahlt also in der ersten Hälfte dort Steuern wo man gewohnt hat und in der zweiten Hälfte entsprechend.
Progressionsvorbehalt ist auch noch zu berücksichtigen.
Die 180 Tage Regelung ist viel komplizierter als hier dargestellt. Man zahlt NICHT einfach in dem Staat für ein Kalenderjahr seine Steuern, wo man 180 Tage war und in den anderen Staaten nichts! Stattdessen werden meistens Steuern aufgeteilt auf mehrere Staaten und mehrere Steuererklärungen fällig. Richtig ist bestenfalls, dass man i.d.R. in dem Staat, wo man 180 Tage war, den Großteil der Steuern zahlt und in den anderen nur einen kleineren Teil. Kommt aber immer auf den konkreten Fall an.
Bei der Besteuerung von Kursgewinnen ist es meistens relevant, wo man steuerlich zum Zeitpunkt des Verkaufes ansässig ist (nicht zum Zeitpunkt des Kaufes, außer bei dem neuen Fondsgesetzt vielleicht).
Wichtig ist auch zu wissen, dass viele DBA zwar den OECD-Richtlinien folgen, aber trotzdem jedes anders ist. Gerade das DBA Deutschland - Schweiz hat viele Sonderregelungen im Vergleich mit DBA zwischen Deutschland und anderen EU-Ländern.
Da die Schweiz nicht Mitglied der EEA ist, gibt es im DBA Strafparagraphen zur Bestrafung der Schweizer, weil Deutschland in der besseren Verhandlungsposition ist und es nicht toll findet, dass viele Deutsche in die teilweise deutlich attraktivere Schweiz abwandern.
Da obiges nur meine unverbindliche Privatmeinung ist, empfehle ich dringend die Konsultation eines echten Steuerberaters oder Steueranwaltes. Ich weiß, dass die hohen Stundensätze von einem Steuerberater schnell abschreckend wirken können. Aber häufig sind so Sachen in einer Stunde geklärt und sofern man nicht nur eine einzige Aktie im Depot liegen hat, lohnt sich das schnell. Es gibt außerdem Plattformen wo man einen Fixpreis für eine spezifische Frage (bspw. 100€) an einen Fachanwalt vereinbaren kann und dann eine rechtlich verbindliche Antwort bekommt.