Egal, wie die Amerikaner diese zusätzlichen Aktien bezeichnen:
Es ist ein schlichter stock split "aus 1 mach 4", und der ist steuerneutral.
Der oben verlinkte Artikel ist überholt. Lt. dieser Klarstellung des BMF v. 19.05.22, Randziffer 89, gilt:
(...) Aktiensplit und Reverse-Split
88 Aktiensplit ist die Aufteilung einer Aktie in zwei oder mehr Aktien. Der Gesellschaftsanteil, den der einzelne Aktionär an dem Unternehmen hält, sowie das Grundkapital der Gesellschaft sind vor und nach dem Aktiensplit gleich.
89 Die im Rahmen eines Aktiensplits zugeteilten Aktien werden durch diesen Vorgang nicht angeschafft und die gesplittete Aktie nicht veräußert. Als Tag der Anschaffung des Aktienbestands gilt weiterhin der Tag, an dem die jetzt gesplitteten Aktien angeschafft wurden. Die Anschaffungskosten der Aktien sind nach dem Split-Verhältnis auf die neue Anzahl an Aktien aufzuteilen.
89a Die Aussagen der Rn. 88 und 89 gelten auch für einen Reverse-Split. Ein Reverse-Split ist die Zusammenfassung mehrerer Aktien zu einem Wertpapier. (...)
Es ist davon auszugehen, dass der hierfür zuständige WM Datenservice sich bei der Klassifizierung des stock splits an die Vorgaben des BMF hält und die Depotbanken entsprechend anweist.