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Umgang Aktien-Dividende (Beispiel Gamestop) bei der Consorsbank

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
Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 07.07.2022

Das Unternehmen Gamestop hat angekündigt, einen Stock-Split in Form einer Aktien-Dividende durchzuführen (siehe Mitteilung unter SEC Filing | Gamestop Corp. (gcs-web.com)). Im Gegensatz zu einem Stock-Split wird die Anzahl der Aktien nicht durch eine bestimmte Zahl multipliziert und der Preis geteilt, sondern es werden an bestehende Anleger an einem bestimmten Zeitpunkt zusätzliche Aktien ausgegeben. 

 

Neben den steuerlichen Aspekten (siehe am Beispiel Tesla oder Apple: https://www.munkert.de/steuerliche-stolpersteine-aktiensplits-apple-tesla/) interessiert mich, wie die Consorsbank mit dem Thema umgeht.

 

Wird die Dividende auch problemlos für "G2SC-Aktien" bzw. Kunden der Consorsbank ermöglicht? Nach Recherchen wurden Anlegern bei Aktiendividenden in der Vergangenheit auch vereinzelt in Bar-Mitteln ausgezahlt, was nachteilig wäre.

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1 Antwort 1

Autorität
Beiträge: 3721
Registriert: 21.07.2017

Egal, wie die Amerikaner diese zusätzlichen Aktien bezeichnen:

Es ist ein schlichter stock split "aus 1 mach 4", und der ist steuerneutral.

 

Der oben verlinkte Artikel ist überholt. Lt. dieser Klarstellung des BMF v. 19.05.22, Randziffer 89, gilt:

 

(...) Aktiensplit und Reverse-Split
88 Aktiensplit ist die Aufteilung einer Aktie in zwei oder mehr Aktien. Der Gesellschaftsanteil, den der einzelne Aktionär an dem Unternehmen hält, sowie das Grundkapital der Gesellschaft sind vor und nach dem Aktiensplit gleich.


89 Die im Rahmen eines Aktiensplits zugeteilten Aktien werden durch diesen Vorgang nicht angeschafft und die gesplittete Aktie nicht veräußert. Als Tag der Anschaffung des Aktienbestands gilt weiterhin der Tag, an dem die jetzt gesplitteten Aktien angeschafft wurden. Die Anschaffungskosten der Aktien sind nach dem Split-Verhältnis auf die neue Anzahl an Aktien aufzuteilen.

 

89a Die Aussagen der Rn. 88 und 89 gelten auch für einen Reverse-Split. Ein Reverse-Split ist die Zusammenfassung mehrerer Aktien zu einem Wertpapier. (...)

 

Es ist davon auszugehen, dass der hierfür zuständige WM Datenservice sich bei der Klassifizierung des stock splits  an die Vorgaben des BMF hält und die Depotbanken entsprechend anweist.

 

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