Hallo,
bislang habe ich nirgendwo eine Antwort gefunden und ich hoffe ein kompetenter leser dieses Beitrages kann mir Auskunft geben.
Ich habe einen Dividenden-EFT (iShares Dow Jones U.S. Select Dividend UCITS ETF (DE) (WKN A0D8Q4)) bei dessen Ausschüttungen mir 30% US-Quellensteuer abgezogen werden.
Bei meinen amerikanischen Aktien allerdings nur 15% nach DBA.
Werden Einzelaktien und ETFs unterschiedlich behandelt?
Danke für eure Hilfe.
Hallo @Tenebrae,
wurden Dividenden und ETF-Ausschüttungen in diesem Jahr unterschiedlich besteuert, oder sind die letzten Dividenden letztes Jahr gezahlt worden? Wann wurde denn das W8-BEN zuletzt ausgefüllt? Dieses Formular ist leider nur noch 3 Jahre nach dem Jahr der Ausstellung gültig.
Grüße
immermalanders
@Tenebrae, habe eben gelesen, dass es damit nichts zu tun hat, das geht auf die Investmentsteuerreform zurück. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird die Quellensteuer nicht mehr angerechnet, man erhält aber eine entsprechende Teilfreistellung...
Hallo,
es handelt sich um Ausschüttungen in 2017, Ein Formular habe ich bei Consors noch nie ausgefüllt. Bei den Aktien ist ja alles ok. Evtl. handelt es sich ja um einen TRN?? Aber das kann ich nirgendwo erkennen. Zu dieser Thematik eine interessante Abhandlung die das erklären könnte:
https://www.finanzwesir.com/blog/etf-steuerleck
Ich war eigentlich schon immer gegen Fonds oder ETFs und hier fühle ich mich bestätigt.
Dieser ETF hat sogar Fondsdomizil Deutschland. 30% Quellensteuer futsch. Tolles Land wenn man hier einen Pass und dazu noch einen deutschen hat.
Hallo @Tenebrae,
wir hatten Ihre Anfrage an die steuerliche Fachabteilung weitergeleitet und haben jetzt eine Rückantwort erhalten.
Bei den Ausschüttungen aus 2017 handelt es sich bei der Gattung WKN A0D8Q4 um einen in Deutschland emittierten ETF. Es fällt in diesem Bereich bei den Abrechnungen von Ausschüttungen oder Thesaurierungen über die Depotbank keine ausländische Quellensteuer an.
Möglich ist eine Quellensteuerbelastung bei den direkten Investments des Fonds. Sollte hierbei gemäß diversen Doppelbesteuerungsabkommen eine Anrechenbarkeit dieser Quellensteuern auf die inländische Kapitalertragsteuer möglich sein, so wird diese vom Fonds ausgewiesen und von der Depotbank in die Verrechnung einbezogen. Dies war auch bei den Ausschüttungen im Jahr 2017 der Fall.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Aussage weiterhelfen. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne mit unseren Kollegen der telefonischen Kundenbetreuung in Verbindung setzten. Diese erreichen Sie montags bis sonntags von 07:00 Uhr – 22:30 Uhr unter 0911-369-3000.
Viele Grüße,
CB_Susan
Community- Moderatorin