Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen und nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.
Bankintern erfolgt die Verlustverrechnung automatisch. Wenn dieses Jahr noch keine versteuerten Gewinne angefallen sind, wird der Verlust in den Aktienverlustverrechnungstopf gebucht. Am Ende des Jahres werden eventuell noch nicht ausgeglichene Verluste ins Folgejahr übertragen.
Sollten am Jahresende noch versteuerte Gewinne bei anderen Banken bestehen kann eine Verlustbescheinigung ( das muss IIRC vor dem 15. Dezember geschehen) beantragt werden. Die ist dann dem Finanzamt mit der Steuererklärung vorzulegen, damit eine bankübergreifende Verrechnung erfolgen kann.