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Todos bei Verlusten aus Aktienverkäufen

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
Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 20.12.2014

Hallo,

 

 

wahrscheinlich ist das eine triviale Frage:

Ich erwäge, die BMW-Aktie mit Verlust zu verkaufen. Meine Frage: Wie kann ich den Verlust mit sonstigen Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnen?

 

Muss ich irgendetwas dafür beantragen? In der Steuererklärung angeben? Oder saldiert die Bank direkt Verlust mit Gewinnen?

 

Besten Dank für kurzen Hinweis

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
Autorität
Beiträge: 1089
Registriert: 30.08.2016

Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen und nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.

 

Bankintern erfolgt die Verlustverrechnung automatisch. Wenn dieses Jahr noch keine versteuerten Gewinne angefallen sind, wird der Verlust in den Aktienverlustverrechnungstopf gebucht. Am Ende des Jahres werden eventuell noch nicht ausgeglichene Verluste ins Folgejahr übertragen.

 

Sollten am Jahresende noch versteuerte Gewinne bei anderen Banken bestehen kann eine Verlustbescheinigung ( das muss IIRC vor dem 15. Dezember geschehen) beantragt werden. Die ist dann dem Finanzamt mit der Steuererklärung vorzulegen, damit eine bankübergreifende Verrechnung erfolgen kann.


Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 20.12.2014

OK, besten Dank!

 

Aber wozu kann/ muss man dann eine Aufstellung der Verluste als Bescheinigung für die Steuererklärung beantragen?

 

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
Autorität
Beiträge: 1089
Registriert: 30.08.2016

Man muss keine Verlustbescheinigung beantragen.

 

Man kann das machen, wenn man Depots bei verschiedenen Banken hat und Verluste bei einer oder mehreren Banken mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnen lassen will. Das geht nur über die Steuererklärung.

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