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Tax-Voucher: Wann verfügbar?

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Registriert: 28.01.2018

Hallo,

 

ich wollte fragen, zu welchem Zeitpunkt die Tax-Voucher für die Rückerstattung der (in diesem Fall schweizerischen) Quellensteuer verfügbar sind?

 

Unmittelbar nach Ausschüttung der Dividende? Oder am Jahresende? Bekommt man sie automatisch oder nach Anforderung? Was kosten sie?

 

Herzliche Grüße, Stefan

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
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Beiträge: 1936
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Schweiz: mit der Dividendenabrechnung.

 

Ansonsten sollte man sinnvollerweise einen aussagekräftigen Text verfassen.


Enthusiast
Beiträge: 505
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@Momo6   Ich vermute, du bist ein wenig schreibfaul. Aber sei's drum: Du wartest bis die Dividendenabrechnung im Online-Archiv angezeigt wird. Vorher geht nichts.

An der Stelle, wo du nichts geschrieben hast, hättest du die Titel, um die es geht, aufführen können. Das hätte uns die Möglichkeit gegeben, dir zu sagen wie lange du noch warten musst.

Die Dividendenabrechnung (PDF-Datei) der betroffenen schweizer Aktie downloaden, öffnen und bis zur Seite 3 nach unten scrollen. Der Tax-Voucher  beginnt da und ist 2 Seiten lang.

Deine Frage lässt mich vermuten, dass du auch nicht weisst wie die schweizer Quellensteuer zurück gefordert wird. Deshalb der folgende Link:

 

https://wissen.consorsbank.de/t5/Sonstige-Themen/Schweizer-Steuerr%C3%BCckforderung-f%C3%BCr-2018/m-...

 

Für 2019 habe ich die Erstattung innerhalb 60 Tagen gutgeschrieben bekommen. So schnell ging es noch nie.


Gelegentlicher Autor
Beiträge: 6
Registriert: 05.01.2015

Guten Tag,

erst einmal danke für eine Beteiligung und eine Antwort. Schreibfaul bin ich prinzipiell nicht, gut ein wenig arg beschäftigt gewesen die letzte Zeit, aber das war nicht der Grund. Er ist viel simpler: ich habe den Überblick verloren, es immer noch nicht verstanden und habe aufgegeben. Es stimmt ich hätte die Titel nennen sollen um die es geht.

 

Mein Kenntnisstand ist folgender: selbst nach Gesprächen mit Consorsmitarbeitern, die mir auch nicht gerade das sichere Gefühl gegeben haben die Materie vollends zu durchblicken, blieb bei mir der Eindruck zurück, als wäre die Quellensteuer ja schon mit den 25% verrechnet worden, so das eine Beantragung ja eigentlich nicht nötig wäre.

Meine Vorstellung war, dass ich 25% auf Dividenden in Deutschland zahle und die Quellensteuer on top, so dass ich mir die besser wiederholen sollte, was ich jahrelang nicht getan hatte, um bei 25% zu bleiben nicht nicht noch mehr zahle.

Aber es scheint anders zu sein oder? Die Quellensteuer kann ich mir wieder holen und habe dann weniger als 25% gezahlt?? Ist das der Deal?

Dann habe ich mir angeschaut, wer überhaupt erstattet und dabei bemerkt, das erstens Gebühren fällig werden, die oft die Quellensteuer zu überschreiten drohen, so dass es sich nicht lohnt sie zu beantragen. Desweiteren zahlen die meisten Staaten, wenn überhaupt, nur einen gewissen Prozentsatz der abgeführten Quellensteuer, nicht den vollen Betrag zurück.

Achtung, das ist das was bei mir hängen geblieben ist und ich muss zugeben , ich habe es nicht im Griff mit diesen Quellensteuern.

 

Im Focus sind L'Oreal, also Frankreich,  wo es ich lohnen könnte, Schweizer Aktien habe ich nicht, dann eine Menge verschiedener amerikanischer Aktien z.B. Johnson und Johnson. Viele Nulldividendenzahler. Dann ein paar Deutsche Titel.

 

So wenn noch jemand dazu etwas sagen möchte bin ich dankbar, verstehe aber wenn es denjenigen recht, die schongeschrieben haben.

Ich bekomme auch keine NAchricht über einen Post. Anscheinend muss man immer aktib reinschauen, ok, es wird besser werden in Zukunft.

Grüße aus Köln

Josef

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
Enthusiast
Beiträge: 505
Registriert: 30.09.2014

Hallo @josedelamancha  Du schreibst: [...]Schweizer Aktien habe ich nicht[...] Den Tax-Voucher benötigst du nur für schweizer Aktien. Und der wird mit der Dividendenabrechnung von Consors automatisch mitgeliefert. Das betrifft dich aber nicht, da du keine schweizer Aktien hast. Keine schweizer Aktien zu haben ist ein Fehler!

 

[...]Schreibfaul bin ich prinzipiell nicht[...] Habe ich bemerkt 🙂

 

Quellensteuer versus Abgeltungssteuer:

Wir wollen zuerst einmal festhalten: Quellensteuer ist die Steuer, die von der Quelle einbehalten wird, z.B. für TOTAL, LVHM, VIVENDI usw. wäre das Frankreich mit z.Zeit 28,5 %. Die Abgeltungssteuer dagegen wird von Consors vom Dividendenbetrag abgezogen und an das deutsche Finanzamt überweisen mit 25 %. Es ist aber möglich, wieder unter Verwendung von Formularen,  eine QS-Minderung zu beantragen. Leider nicht bei Consors. Suche im Forum nach "Französiche Quellensteuer" oder ähnlich.

 

Zu bemerken ist, dass die USA, sofern das Formular W-8BEN an die Consorsbank geschickt wurde, nur 15 % statt 30 % Quellensteuer abziehen (in der Folge nur noch QS). Diese 15 % werden in Deutschland verrechnet, sodass: +15 % -15 % = 0 %!

Suche in diesem Forum nach W-8BEN für weitere Infos.

 

Für englische Aktien, wird keine QS einbehalten.

 

[...]als wäre die Quellensteuer ja schon mit den 25% verrechnet worden[...] Mit 25% meinst du die Abgeltungssteuer (in der Folge nur noch AS). Die QS wird nicht mit der AS verrechnet sondern von der Zahlstelle abgezogen. Auf der Dividendenabrechnung ist dieser Vorgang leicht nachzuvollziehen.

 

[...]Ich bekomme auch keine NAchricht über einen Post. [...]

Doch, suche in "Beitrag schreiben" nach "Abonnements" und markiere "E-Mail-Benachrichtigung bei Antwort".

 

[...]so das eine Beantragung ja eigentlich nicht nötig wäre.[...] Für Geld mache ich alles vieles. Sogar Steuern zurückfordern.

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Gelegentlicher Autor
Beiträge: 6
Registriert: 05.01.2015

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Hallo @josedelamancha  Du schreibst: [...]Schweizer Aktien habe ich nicht[...] Den Tax-Voucher benötigst du nur für schweizer Aktien. Und der wird mit der Dividendenabrechnung von Consors automatisch mitgeliefert. Das betrifft dich aber nicht, da du keine schweizer Aktien hast. Keine schweizer Aktien zu haben ist ein Fehler!

 

Danke werde ich drüber nachdenken ! Deine Favoriten?

 

[...]Schreibfaul bin ich prinzipiell nicht[...] Habe ich bemerkt 🙂

 

Ok ich gebe zu ich schaue zu selten rein....

 

Quellensteuer versus Abgeltungssteuer:

Wir wollen zuerst einmal festhalten: Quellensteuer ist die Steuer, die von der Quelle einbehalten wird, z.B. für TOTAL, LVHM, VIVENDI usw. wäre das Frankreich mit z.Zeit 28,5 %. Die Abgeltungssteuer dagegen wird von Consors vom Dividendenbetrag abgezogen und an das deutsche Finanzamt überweisen mit 25 %. Es ist aber möglich, wieder unter Verwendung von Formularen,  eine QS-Minderung zu beantragen. Leider nicht bei Consors. Suche im Forum nach "Französiche Quellensteuer" oder ähnlich.

 

Zu bemerken ist, dass die USA, sofern das Formular W-8BEN an die Consorsbank geschickt wurde, nur 15 % statt 30 % Quellensteuer abziehen (in der Folge nur noch QS). Diese 15 % werden in Deutschland verrechnet, sodass: +15 % -15 % = 0 %!

Suche in diesem Forum nach W-8BEN für weitere Infos.

 

Für englische Aktien, wird keine QS einbehalten.

 

Interessant wie unterschiedlich das gehandhabt wird!

 

[...]als wäre die Quellensteuer ja schon mit den 25% verrechnet worden[...] Mit 25% meinst du die Abgeltungssteuer (in der Folge nur noch AS). Die QS wird nicht mit der AS verrechnet sondern von der Zahlstelle abgezogen. Auf der Dividendenabrechnung ist dieser Vorgang leicht nachzuvollziehen.

 

Also doch, wenn man aus einem Land keine QS zurückbekommt zahlt man erst die QS und vom Rest der Dividende, der bei mir theoretisch ankommt, werden 25% abgezogen/einbehalten. Dann sollte man das Depot nach anderen bequemeren Ländern ausrichten : ) und alles noch einmal überdenken.

 

 

[...]Ich bekomme auch keine NAchricht über einen Post. [...]

Doch, suche in "Beitrag schreiben" nach "Abonnements" und markiere "E-Mail-Benachrichtigung bei Antwort".

 

Habe ich erledigt

 

[...]so das eine Beantragung ja eigentlich nicht nötig wäre.[...] Für Geld mache ich alles vieles. Sogar Steuern zurückfordern.

 

Das ist richtig so! nochmals vielen Dank für Aufklärung udn Tipps.

 

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