Hallo @Tini,
in der von Ihnen genannten Konstellation werden die neuen Stücke grundsätzlich steuerneutral eingebucht. Es wäre allerdings fahrlässig, eine pauschale Aussage zu treffen da es in Vergangenheit auch Fälle (z.B. Google) gab, bei denen nicht die Aktien der selben Klasse zugeteilt wurden und die Kapitalveränderung somit steuerpflichtig war.
Es ist daher ratsam, in Einzelfällen auf Ihre Kundenbetreuung zuzugehen. Ich bitte dabei zu berücksichtigen, dass die Consorsbank nicht steuerlich beratend tätig sein darf.
Viele Grüße,
Bülent
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