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Steuern Optionsscheine

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Hallo,

ich bin gerade etwas verwirrt was das Thema angeht, vorallem aufgrund der neuen Reformen.

Wenn ich im Online Banking unter den Punkt Auswertung schaue, sehe ich Einnahmen und Ausgaben. 

Wichtig für die Steuer ist das aber nicht, oder?

Wichtig ist eigentlich nur die Gewinn&Verlustrechnung im Depot, richtig ? 

 

Danke für eure Antworten! 

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
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Steuern sind ein weites Feld ...

Näherungsweise lässt sich Deine Frage umfassend wie folgt beantworten:

Die Abgeltungssteuer ist eine sog. "Gewinnsteuer".

 

Den einschlägig vorbelasteten thread von @onra  mit konkreteren Hinweisen zu Deiner Frage findest Du durch Eingabe des Wortes "Uhlenbusch" in "Den gesamten Wissensbereich durchsuchen..."

 

Dort kannst Du jederzeit weitere Fragen stellen.

 

"Geangscheng"


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Hallo @stocksour ,

.....schöne Zitat-Assoziation von Theodor Fontanes "Effie Breiest"......

und Briest sagte ruhig, "ach, Luise , laß.....das ist ein zu weites Feld."

Das weite Feld meint natürlich ein schwer überschaubares Thema; dazu gehört ganz klar das leidige Steuerthema mit all all seinen Nuancen und Fallstricken.......

 

LG + so wenig Steuerlektüre wie möglich, aber so viel wie nötig...:).

onra

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Vlt. muss ich anders Fragen:

 

wenn man mit Optionsscheinen handelt, entstehen ja Ausgaben durch WP-Käufe

(Bsp. 12000) und Einnahmen durch WP-Verkäufe (Bsp. 10000).

Am Ende vom Jahr steht ein Betrag i. H. v. 2000 auf der Verlustseite.

 

Für die Steuer sind doch dann nur die 2k relevant, oder ?

 

 

 

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
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Hallo @minman ,

...deine 2000 Euronen im Verlusttopf wäre der Rest an Miesen aus der Gegenrechnung mit deinen Erträgen. -------> du zahlst letztlich keine Abgeltungssteuern/Soli/KiSt und die 2000€ Miese bleiben im allgem. VVT stehen und werden am Jahresende, vorausgesetzt du stellst keinen Antrag auf Ausstellung einer Verlustbescheinigung, ins nächste Jahr fortgeschrieben und dann von Jahr zu Jahr so lange weiter, bis du auch mal wieder etwas Positives gegenzurechnen hast. Hast du den VVT genullt, dann käme die Anrechnung des SpFB's zum Zuge. Ist der aufgebraucht, dann lacht der Fiskus und freut sich auf dich.

By the way: Verlustbescheinigung zu beantragen, macht dann Sinn, wenn du mehere Depotbanken am Start hast und du in deiner Steuererklärung entsprechende Verluste verrechnen lassen möchtest.....

Hoffe, die Sache klärt sich für dich etwas auf...

 

LG

onra

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Perfekt. So hatte ich es mir gedacht.
Vielen Dank ! "Dann lacht der Fiskus" da musste ich tatsächlich schmunzeln...
Der Hinweis mit der Verlustbescheinigung ist auch sehr gut 🙂 konnte mir darauf auch noch nicht so richtig einen Reim machen.
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