abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Steuerliche Konsequenzen beim Kauf von amerikanischen Aktien

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 7
Registriert: 18.06.2014

Hallo zusammen, kann mir jemand helfen bei folgender Frage? Ich interessiere mich für amerikanische AKtien. Welche steuerliche Konsequenzen hat der Kauf von amerikanischen Aktien. Muss dann Steuer in USA gezahlt werden. Würde ich dann von FATCA Regulierung erfasst?  Vielen Dank voran für Tips. Mac.

0 Likes
18 Antworten 18

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 80
Registriert: 28.01.2015

Hallo Mic,

bist du sicher mit der Anrechnung das es bei allen Aktien so ist?

 

z.b. ISIN: US5357821066

 

Hier wurde wie von Dir oben besrieben, dank des W-8BEN, die Quellensteuer von 30% auf 15% gesenkt. Aber diese 15% wurden nicht mit der Abgeltungssteuer verrechnet. Auf die Dividende kam dann noch die volle Abgeltungssteuer drauf inkl. Soli.

0 Likes

Enthusiast
Beiträge: 305
Registriert: 18.12.2014

Das mit dem Freibetrag ist nur ein Nachteil wenn man weniger als das 2,5 fache des Freibetrages an amerikanischer Dividende bekommt, da die gezahlte Quellensteuer (die natürlich vom Freibetrag abgezogen wird) bei Mein Konto & Depot/Verlustverrechnungstöpfe/Nicht verechnete Quellensteuer auftaucht.

 

Bekommt man nun mehr als 801 Euro US-Dividende so zahlt man auch erst mal nur die 15% US-Steuer und keine deutsche Steuer. Die 10% deutsche Steuer werden vom "Topf" "nicht verrechnete Quellensteuer" und nicht mehr vom Freibetrag abgezogen.

 

Hat man 2002,5 Euro US-Dividende bekommen ist nach Adam Riese schluss mit Steuerfreiheit beim deutschen Fiskus. 10 % von 2002,5 Euro sind genauso viel wie 25% von 801 Euro.

 

Man hat ggü. deutschen Aktien also keinen Nachteil sondern sogar einen kleinen Vorteil, da man nur auf die 10% deutsche Steuer Soli zahlt.

 

Ausnahme: Man schafft es nicht den "Topf" "nicht verrechnete Quellensteuer" bis zum Jahresende zu leeren, dann Verfällt der Inhalt.

 

Also wer gut Geld hat spart etwas, wer wenig Geld hat zahlt drauf.

 

Wenn man Verluste im Verrechnungstopf hat kann es sich lohnen den Freisteller zu einer anderen Bank zu übertragen und dies mit ausländischen Quellensteueraktien ebenfalls zu tun. Denn die Verluste werden vor dem Freisteller aufgebraucht.

 

Die Verluste kann man dann mit deutschen und britischen Aktien oder mit Kursgewinnen aufbrauchen und ggf. werden sie ins nächte Jahr geschoben und verfallen nicht.

 

Der Freisteller verfällt wenn er nicht aufgrbraucht wird auch.

 

VG Totti

 

 

0 Likes

Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 02.04.2020
Hallo zusammen bin ein Neuling.
Wollte mal ein Sparplan auf Tesla aktien in Xetra durführen aber ging leider nicht kann mir Jemand helfen. Danke!

Das Steht zur Anzeige:
Hinweis: Ein Kauf von US-Wertpapieren ist nicht möglich, da von Ihnen keine ausreichende Legitimation gemäß US-Steuerrichtlinien vorliegt. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Betreuungsteam in Verbindung!

Autorität
Beiträge: 1937
Registriert: 31.10.2016

Ganz nach unten scrollen. Unter "Formulare" den Reiter "Depots/Konten" auswählen. Hier das Formular "W-8BEN" öffnen, ausfüllen und an die Consorsbank schicken. Darunter gibt es das Formular "Instructions" als Ausfüllhilfe.


Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 03.04.2014

Consors berechnet die KES etwas anders nicht 10% auf den vollen Betrag sondern 25% von 10/25 mal den vollen Betrag. Kommt das selbe bei raus, aber ist etwas umständlicher.

0 Likes

Moderator
Beiträge: 598
Registriert: 17.09.2015

Hallo Community,

beim Verkauf von US Aktien verhält es sich Steuerlich nicht grundlegend anders als bei anderen Papieren. Einen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland angenommen wird ein Veräußerungsgewinn mit US Aktien mit der deutschen Kapitalertragssteuer von aktuell 25% besteuert. Hinzu kommt nach wie vor der Soli sowie unter Umständen die Kirchensteuer.

Wird aber beispielsweise eine Dividende ausgeschüttet unterliegt diese in den USA, wie auch in anderen Staaten, einer Quellensteuer. Diese liegt für Kunden der Consorsbank bei dem ermäßigten Satz von 15%. Diese wird vollständig auf die inländische Kapitalertragssteuer angerechnet.

Beste Grüße

CB_Kai

Community Moderator


Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 10.03.2020

Hallo,

ich bekomme beim Versuch US Aktien zu kaufen diese bekannte Nachricht:

 

Ein Kauf von US-Wertpapieren ist nicht möglich, da von Ihnen keine ausreichende Legitimation gemäß US-Steuerrichtlinien vorliegt. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Betreuungteam in Verbindung.

 

Ich habe deswegen eine halbe Stunde mit dem Team telefoniert und alle Fragen beantwortet um die Risioklasse 5 zu erhalten dennoch funktioniert es nicht.

Was wird noch benötigt?

0 Likes

Autorität
Beiträge: 4644
Registriert: 06.02.2015

@Carlo17 

Ich bin mir nicht sicher, ob das noch so ist, aber früher musste man das Formular W-8 BEN ausfüllen und einreichen, damit man mit US-Aktien handeln durfte.

 

0 Likes

Aufsteiger
Beiträge: 2
Registriert: 10.03.2020

Hallo,

 

vielen Dank für die Antwort,

 

ich dachte mit dem Telefonat mit dem Team und Beantwortung von sieben Fragen wäre das erledigt, das sagte man mir am Ende des Gesprächs, am nächsten Tag würde alles funktionieren das war aber nicht so. Heute kam die Nachricht das bestimmte Formular auszufüllen und zurück zu senden. Wozu habe ich dann eine halbe Stunden telefoniert, wenn die Person am anderen Ende der Leitung das Wissen gehabt hätte wäre ich heute schon weiter und reicher.

 

 

0 Likes
Antworten