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Steuer zahlen trotz Verlust

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Hallo,

 

wenn ich das nach meiner Recherche richtig verstanden hab, dann ist das das zwar korrekt abgerechnet aber trotzdem eine Sauerei:

Ich habe 2017 einen Fonds gekauft, der am 31.12.17 ordentlich im Plus stand.

Jetzt habe ich ihn mit Verlust verkauft und muss trotzdem Kaptialertragssteuer zahlen, statt den Verlusttopf aufzufüllen (und somit weitere Steuern zu sparen).

Kann das wirklich sein?

Die Erklärungen dazu verstehe ich nicht so richtig.

VG

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Das ist eine direkte Folge der Investmensteuerreform, der damit einhergehenden fiktiven Veräußerungen, sowie evtl. der 30% Teilfreistellung (von Aktienfonds) (d.h. auch nur 70%igen Anrechnung der Verluste).

Hier ein relativ einfaches Beispiel (sollte ohne Paywall sein):

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/abgeltungsteuer-vorsicht-beim-verkauf-von-aktienfonds-1.42538...

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Danke, der Artikel war sehr hilfreich.

Für mich ein Unding. Da frage ich mich immer noch, wie man auf so etwas kommt.

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Routinierter Autor
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Wie kommt man auf sowas?

Man will mit der der  Investmentsteuerreform alle  in- und ausländischen Fonds und ETFs

steuerlich gleich  behandeln und die Steuererklärung vereinfachen.

Alle ETFs werden nun gleich behandelt.

Hier mal leicht verständlich dargestellt,so wie ein einfacher ETF-Steuerrechner:

https://www.justetf.com/de/news/etf/etf-und-steuern-das-neue-investmentsteuergesetz-ab-2018.html 

 

MfG supertramp

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Hallo @all,

....ein bischen was mit Steuerneuigkeiten, wie bei Verlusten bei Derivaten zukünftig verfahren werden soll......Alles ist irgendwie im Fluss.

https://www.godmode-trader.de/artikel/neue-steuerregeln-ab-2021-fuer-derivate-kommt-alles-ganz-ander...

 

Grüße

onra

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@onra 

Interessanter Artikel, der etwas Klarheit bringt.

Meiner Meinung nach, die wichtigste Aussage in dem Artikel für alle Anleger:

Totalverluste sind unbedingt zu vermeiden, schon ab 2020! Optionsscheine ohne inneren Wert vor dem Verfall verkaufen, KOs nicht ausknocken lassen. Strategie ändern ! Mehr Abstand von der Basis.

 

Das hört sich schon besser an, ist für mich aber weiterhin ungünstig da die Verlustverrechnung bei Termingeschäften weiter begrenzt ist. Zwar hat man theoretisch T€ 20 pro Jahr (T€ 10 aus dem aktuellem Jahr und T€ 10 aus dem Verlustvortrag), aber das ist bei Termingeschäften extrem wenig, auch wenn man nur ein "kleines" Depot hat.

 

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@immermalanders 

 
Bei Knock-Outs findet ja in der Regel eine Einlösung mit einem Restwert statt. Damit ist es rechnerisch kein Totalverlust. Bisher werden Knock-Outs auch noch wie bisher als Verlust mit den Gewinnen verrechnet, obwohl die Regelung ja ab 1.1. gilt. Wird es da rückwirkend noch eine technische Anpassung geben? Das wäre ja eine Riesensauerei. Wie siehst du das? 
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@Desmond 

[...] Wird es da rückwirkend noch eine technische Anpassung geben? Das wäre ja eine Riesensauerei. Wie siehst du das? [...]

Ja das geht. Ich denke nicht, dass man pauschal sagen kann, dass eine rückwirkende Anpassung verkehrt ist. Es gab schon mehrere Steueränderungen, die rückwirkend galten und bei denen der Steuerzahler bevorzugt wurde. Ist dass dann auch eine Riesensauerei?

 

 [...] Bei Knock-Outs findet ja in der Regel eine Einlösung mit einem Restwert statt. Damit ist es rechnerisch kein Totalverlust. [...]

Wenn ich mich richtig erinnere kann man den Restwert nicht verrechnen, wenn dieser kleiner als die anfallenden Gebühren ist. Aber da bin ich mir nicht sicher, da hat sich in den letzten Jahren zu viel geändert und ich handle nicht mehr aktiv mit KO-Zertifikaten. Somit ist ein KO potenziellen ein Totalverlust.

 

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Hallo immermalanders,

Danke für deine Einschätzung. Ich finde rückwirkende Anpassungen nie gut, egal ob zum Vor oder Nachteil.

Und ist der Passus denn aus deiner Sicht so zu verstehen, dass auch Knock-Outs, die zu Totalverlusten seit dem 1.1.2020 führen, schon ab 2020 nicht mehr verrechnet werden können. Danke und schönes Wochenende.
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