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Steuer US Aktien über dt. Handelsplatz

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Aufsteiger
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Guten Tag zusammen,

 

wie wird eigentlich steuerlich bewertet, wenn man US Aktien verkaufen will, die bei einer dt. Plattform wie Tradegate gekauft wurden und wieder verkauft werden?

 

Letztlich ist es zwar eine US Aktie, aber gekauft über einen dt. Handelsplatz und nicht über einen ausl. Handelsplatz.

 

Greifen hier nur die dt. Steuern oder wird dennoch ein W8 Formular benötigt, damit die 15% Quellen Steuer an die USA/ 10% an den dt. Staat abgeführt werden?

Oder habe ich hier nur die dt. 25% Kapitalerstragssteuer?

 

Beste Grüße

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@MoneyDiner :

"Oder" ist richtig.

Quellensteuer greift nur bei Dividenden.

Wenn Du solche erwartest, solltest Du Dich um das W8-BEN kümmern, man weiss ja nie.


Aufsteiger
Beiträge: 7
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Hallo @stocksour ,

vielen Dank für Deine Antwort, dann werde ich wohl ein W8-BEN Formular mal ausfüllen und der Consorsbank zur Verfügung stellen, dann bin ich auf der sicheren Seite.

 

Aber bei normalen Käufen und Verkäufen sehe ich es doch richtig, dass wenn US Aktie an dt. Handelsplätzen gehandelt werden und vielleicht Gewinne anfallen, man auch nur mit den dt. Steuern konfrontiert wird (ohne W8 und da in Deutschland gehandelt)?

 

Beste Grüße

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Beiträge: 3888
Registriert: 21.07.2017

Geangscheng, @MoneyDiner .

Der Handelsplatz, an dem Kauf/Verkauf durchgeführt werden, ist völlig unerheblich.

 

Wenn Du teurer verkaufst als Du gekauft hast, krallt sich der deutsche Fiskus - die Depotbank ist hier quasi die Außenstelle des Finanzamts - vom Handelsgewinn die Abgeltungsteuer zzgl. Soli zzgl. ggfs. Kirchensteuer.

 

Von Dividenden ausländischer Aktiengesellschaft bleibt die Quellensteuer im "Quellenstaat", dem steuerlichen Sitz des ausschüttenden Unternehmens.

Vom übrig bleibenden Dividendenrest krallt sich der deutsche Fiskus - die Depotbank ist hier quasi die Außenstelle des Finanzamts - die Abgeltungsteuer zzgl. Soli zzgl. ggfs. Kirchensteuer.

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Guten Abend,

 

ich hätte nochmals eine generelle Frage bzgl. dem W8-BEN-Formular.

 

Muss ich das zwingend ausfüllen wenn ich US-Aktien besitze welche regelmäßig Dividende zahlen, oder regelt das die Consorsbank in Bezug auf die Quellensteuer automatisch?

 

Vielen Dank im Voraus

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@O-Jey :

Nichts und niemand zwingt Dich.

Wenn die Consorsbank ihre Sondervereinbarung betr. US-Quellensteuer allerdings zu Deinem Vorteil einsetzen können soll, reicht ausfüllen nicht. Du musst das - notfalls mit der anhängenden Ausfüllhilfe - ordnungsgemäß ausgefüllte W8-BEN-Formular schon auch einreichen.

(Nicht übel nehmen, manchmal bin ich etwas pingelig ...)

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