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Stückzinstopf bei Kauf über Emittent / Anleihenkauf per Börse oder Emittent

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
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Registriert: 27.01.2016

Hallo,

ich hätte zwei Fragen zum Kauf von Anleihen bzw. Stückzinsen.

Wenn ich eine Anleihe direkt bei einem Emittenten kaufe, dort die entsprechenden Stückzinsen zahle und die Wertpapiere in mein Consors Depot einbuchen lassen, werden die gezahlten Stückzinsen dann richtig im Stückzinstopf verbucht ?

Welche Vorteile/Nachteile hat ein Anleihenkauf direkt beim Emittenten gegenüber einem Kauf an einer Börse, beim Emittenten ist es meist etwas billiger ?

Viele Grüße

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
Moderator
Beiträge: 911
Registriert: 13.09.2016

Hallo @ paks,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Ich habe mich bei den Kollegen im Haus für Sie erkundigt und kann Ihnen Folgendes mitteilen:

Zu Ihrer ersten Frage benötigen die Kollegen noch konkretere Informationen, z.B. WKN/Gattung (Aktienanleihe/Bundesanleihe) 
Zu Ihrer zweiten Frage: Kaufen Sie direkt über den Emittenten sparen Sie sich die Börsenplatzgebühr, bezüglich der Preisfeststellung muss man aber wissen, dass grundsätzlich der Emittent den Kurs stellt und sich die Börsen daran orientieren.

Um Ihre Fragen umfänglich und situationsbedingt zu klären wenden Sie sich gerne an meine Kollegen aus dem Kundenservice.

Viele Grüße,
Christina
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
Routinierter Autor
Beiträge: 138
Registriert: 19.11.2015

@paks

 

Die aufgelaufenen Stückzinsen beim Kauf werden m.W. in keinem Topf verrechnet. Jeder Käufer zahlt an den Verkäufer die aufgelaufenen Stückzinsen. Verkaufst du z.B. nächste Woche die Anleihe wieder, erhälst du von diesem Käufer die Stückzinsen vom Tag 1 nach dem letzten Zinstermin bis zum diesem Verkaufstag (also mehr, als du bei deinem Kauf an Stückzinsen zahlen musstest). Hälst du die Anleihe bis zum Zinstermin, erhälst du die Zinsen für den gesamten Zeitraum (meistens ein Jahr, es gibt aber auch Anleihen mit zwei oder mehr Zinsterminen im Jahr).

 

Gekniffen bist du dann, wenn der Emitent zwischenzeitlich die Zinszahlung aussetzt oder gar pleite geht.

 

Staudamm24

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
Autorität
Beiträge: 4639
Registriert: 06.02.2015

Die aufgelaufenen Stückzinsen werden immer in den Allgemeinem Velustverrechnungstopf gestellt. Das gilt nicht, wenn der Emittent keine Zinsen zahlt (z.B. Insolvenz).

 

Grüße

immermalanders

 

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