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Reset Barriere gerissen, dennoch nicht ausgebucht?

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Hi,

 

ich habe vor Monaten ein Zertifikat auf den WTI gekauft (MC82U0) welches dann kurz darauf eingebrochen und die Reset Barriere gerissen hat.

 

Laut Produktinformation wird das Zertifikat in diesem Fall beendet. Zitat von: 

https://zertifikate.morganstanley.com/Produktdetails/DE000MC82U09

 

"Das Produkt hat keine feste Laufzeit. Bei Ausübung des ordentlichen Kündigungsrechts erfolgt die Bewertung des Rohstoff-/Edelmetall-Futures am ersten planmäßigen Handelstag (des Rohstoff-/Edelmetall-Futures) eines jeden Monats, welcher dem Ablauf von 35 Tagen nach dem Ausübungstag folgt. Bei Ausübung der Reset Ereignis Kündigung durch die Emittentin werden die Wertpapiere zum Mindestbetrag zurückgezahlt."

 

Am 22.04. wurde die Reset-Barriere durchbrochen und das Zertifikat wurde
quasi wertlos. 0,001€ / Stück.
Nun würde ich davon ausgehen, dass das Papier automatisch aus meinem
Depot gebucht wird. Das ist allerdings bis heute nicht passiert.
Der Preis ist seither stabil bei 0,001€ und wird nicht mehr gehandelt.

 

Hat jeman eine Idee, wie hier verfahren wird? Ich würde erwarten, dass es zu einer Ausbuchung und somit Verlustverrechnung kommen sollte. Allerdings ist seit 5 Monaten hier "Stillstand". 

 

Grüße

 Frank

 

 

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
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@FrankTT 

In der Produktbeschreibung bei Morgan Stanley steht auch:

Wenn allerdings der Hedging-Wert unter dem letzten unmittelbar vor dem Eintritt des Reset Ereignisses anwendbaren Basispreis liegt oder diesem entspricht, so steht es der Emittentin frei, vorbehaltlich einer wirksamen Ausübung des Ausübungsrechts des Gläubigers oder einer Mitteilung einer Kündigung durch die Emittentin, die Wertpapiere mit sofortiger Wirkung vollständig, jedoch nicht teilweise, durch Mitteilung an die Gläubiger zu kündigen (eine sogenannte Reset Ereignis Kündigung). Als Folge der Ausübung einer Reset Ereignis Kündigung durch die Emittentin wird das Produkt mit sofortiger Wirkung beendet und der Mindestbetrag ausgezahlt, wodurch es zum Totalverlust kommt.

 

So, wie ich den Absatz verstehe, kann die Emittentin bei einem Reset Ereignis den Schein kündigen, muss sie aber nicht.

 

Laut der Produktmitteilungen vom 07.09.2020 wurden ein paar Faktor-Zertifikate zum 14.09.2020 gekündigt. Der Kündigungsbewertungstag ist der 2. November 2020 und der Fälligkeitstag ist der 9. November 2020.

 


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Danke Dir, @immermalanders . DIe Produktmitteilungen hatte ich nicht gefunden. Dort ist das Zertifikat enthalten. D.h. ich hole mir immerhin dieses Jahr noch etwas Steuern zurück 😉

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Hallo @FrankTT ,

....du kannst entweder bis zum Kündigungstag (02.11.20)/Fälligkeitstag (09.11.20) warten, dann wird ausgebucht, und dein Verlust wird in den allg. VVT gestellt bzw. verrechnet.

Oder du hättest das Teil aber auch an den Emittenten verkaufen können; das könntest du eigentlich immer noch ( Frage, ob noch Handel über Emittent möglich ist???).

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Transaktionskosten höher sind als dein Ertrag. Der Verlust geht in den VVT oder wird mit allg. Erträgen verrechnet. Du zahlst halt nur die Mindestgebühr für den Handel. Dazu gibt es mittlerweile aussagekräftige Rechtsprechungen, die die Depobanken umsetzen sollten. Ich selbst habe zu Beginn des Jahres einiges an solchen Laichen (Ertrag< Transaktionskosten!) aktiv verkauft, und der Verlust wurde immer in den allg. VVT gestellt bzw. es wurde verrechnet.

Aber bei dir ist es ja so, dass dieser Automatismus mit der Ausbuchung im November getriggert wird und verlustmäßig was verrechnet werden kann.....

 

Liebe Grüße

onra

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Hallo @onra ,

 

das ist gut zu wissen. Ich war mir da nämlich aufgrund dieses Artikels (Allerdings schon 3 Jahre alt) https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/verrechnung-von-verlusten-aus-der-veraeusserung-wertloser-ak... nicht so ganz sicher...

Bei mir übersteigen bei einem Verkauf die Transaktionskosten (9,95€) deutlich den Erlös von einigen Cent 😉

Allerdings würde ich dann ja auf den 9,95€ Kosten sitzen bleiben. Dieser werden dann ja nicht verrechnet... Ich warte jetzt mal bis November.

 

Grüße

 Frank

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Hallo @FrankTT ,

...in diesem "Leichen-Zusammenhang" solltest du eventuell noch andere absolut wacklige Grabsteine unbedingt prüfen; es scheint wohl ein weiterer Verlusttopf ab nächstem Jahr an den Start zu gehen (Entürfe-bzw. Gesetzesvorhaben Finanzministerium, kannst du hier mal googeln.....), in dem dann nur bestimmte Erträge mit Deckelung von ggfs. 10.000€ p.a. möglich wären (also so ein Zusatz-Topf für bestimmte Zertifikate, knock-outs und übrige Termingeschäfte, die nur untereinander verrechnet werden könnten......).

Das wäre dieses Jahr wohl noch anders; hier kann man im allg. VVT alles verrechnen, was nichts mit Kurserträgen von Aktien zu tun hat.....

Mal sehen, ob ich die Quellen dazu noch finde......

Hab' sie gefunden...., Beitrag von 12.01.2019,...hänge Links an....

 

Hallo @ all,

.....Very important!!!! Hier etwas Neues von dem, was bei der Derivate-Besteuerung im Busch ist!!!!!!!

https://www.godmode-trader.de/artikel/auch-2021-wird-man-noch-cfds-handeln,8523308

 

und wo wir schon mal dabei sind, hier nochmal ein Artikel zu dem Thema von Januar 2020 und Juli 2020....

https://www.godmode-trader.de/artikel/neue-steuerregeln-ab-2021-fuer-derivate-kommt-alles-ganz-ander...

 

https://www.godmode-trader.de/artikel/die-schlimmsten-befuerchtungen-bewahrheiten-sich,8027934

 

Liebe Grüße

onra

 

Liebe Grüße

onra

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