Hallo, @Liberte ,
denke das Thema einmal aus einer anderen Warte.
Du bekommst - hier vom österreichischen Fiskus - das zurück, was der Dir aufgrund des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Deutschland zu Unrecht abgeknöpft hat.
"Doppelbesteuerungsabkommen" bedeutet nicht, dass Du als in D "unbeschränkt Steuerpflichtiger" doppelt (von A und D) besteuert werden sollst, sondern dass Du nicht doppelt besteuert werden sollst.