abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Rückerstattung von ausländischer Quellensteuer auf Dividenden: GANZ oder nur den NICHT anrechenbaren Teil?

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 12
Registriert: 21.06.2019

Bekommt man bei der Rückerstattung von ausländischer Quellensteuer auf Dividenden die GANZE Quellensteuer zurück oder nur die Differenz, die auf die deutsche Abgeltungssteuer NICHT anrechenbar ist?
Da mich speziell Österreich interessiert, könnte man auch für Österreich speziell fragen: Werden auf Antrag die ganzen 27,5 Prozent österreichische Quellensteuer durch die österreichischen Finanzbehörden rückerstattet oder nur die in Dtl. NICHT anrechenbaren 12,5% ?
Im ersteren Fall würde das ganze Abgeltungsverfahren (Abgeltungssteuer) ja auch nicht mehr stimmen, und man müßte durch die Rückerstattung auch noch eine Anlage KAP für die deutsche ESt-Erklärung machen ... 😮  Dann würde ich keine österreichischen Aktien kaufen, die eine nennenswerte Dividende ankündigen ...

0 Likes
3 Antworten 3

Autorität
Beiträge: 2092
Registriert: 12.01.2019

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
  • Community Beobachter
Beiträge: 12
Registriert: 21.06.2019
Vielen Dank, dann hoffe ich mal aufgrund des 2. Links aus 2017, dass man sich grundsätzlich immer bei den österreichischen Finanzbehörden nur den NICHT anrechenbaren TEIL der Quellensteuer zurückholt. Sonst würde man ( als ehrlicher, deutscher Steuerzahler) durch den Bürokratie-Aufwand "Quellensteuer zurückholen" noch den 2. Bürokratie-Aufwand "Anlage Kap bei der dt. ESt-Erklärung" dazu einhandeln .... 😮
0 Likes

Autorität
Beiträge: 3720
Registriert: 21.07.2017

Hallo, @Liberte ,

denke das Thema einmal aus einer anderen Warte.

Du bekommst - hier vom österreichischen Fiskus - das zurück, was der Dir aufgrund des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Deutschland zu Unrecht abgeknöpft hat.

 

"Doppelbesteuerungsabkommen" bedeutet nicht, dass Du als in D "unbeschränkt Steuerpflichtigerdoppelt (von A und D) besteuert werden sollst, sondern dass Du nicht doppelt besteuert werden sollst.

0 Likes
Antworten