abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Quellensteuer (und vorab die Bitte um Nachsicht)

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Gelegentlicher Autor
  • Community Beobachter
Beiträge: 10
Registriert: 22.08.2020

Hallo Leute

Mir ist seit Ewigkeiten 2020  in den Verulsttöpfen  leider einiges angefallen.

Beide Töpfe, also die Allgemeinen und auch die Aktientöpfe haben ein Minus 😕

Mein Quellelsteuertopf dagegen hat einen 4-stelligen Betrag.

Ich meine mich zu erinnern, dass CC hier einst die letzten 15% selbst verrechnet hat. Sodass diese letzen 15%  (aus den einst 30%-us.Divi) zurückholte und mir gut schrieb. Damit würde ich also die Dt. 25% Abschläge nur zahlen.

Da ich aber offenbar derzeit verklärt, hier nun die Frage.

in den Infos geschrieben steht:

 

- Im Topf enthalten sind nicht rückforderbare Quellensteuer, die auf zu entrichtende Abgeltungssteuer angerechnet werden kann.
- Berücksichtigung erfolgt erst nach Verbrauch der Verlustverrechnungstöpfe und des Sparer-Pauschbetrages (Freistellungsauftrag).

 

Muss ich nun einen oder beide Verlustverrechnungstöpfe füllen um an eine automatische Verrechnung der sonst fälligen Abgeltungssteuer zu gelangen.

(wie gesagt, Sparerpausch ist aufgebraucht und wenn ich einige gewinnträchtige Posis (Aktien oder Fonds) verkaufe fallen neben der "Übererfüllungs" der oder eines Verlusttopfes Abgeltungssteuern an.

Wer kann mir hier eine Antwort geben?

 

Besten Dank

 

BS

 

0 Likes
3 Antworten 3

Autorität
Beiträge: 2208
Registriert: 12.01.2019

Hallo @Blocksachse ,

....deine noch nicht verrechnete Q-St 2021 wird nicht ins nächste Jahr übertragen und dir bei deiner Steuerbescheinigung für 2021 als anrechenbare, noch nicht verrechnete Q-St dokumentiert und könnte bei deiner Steuererklärung in der Anlage KAP verrechnet werden, wenn du ggfs. von anderen Depotbanken positive Erträge mit geflossener Abgeltungssteuer am Start haben solltest. Hast du nichts an bereits gezahlter Abgeltungssteuer vorzuweisen, dann würde dieser anrechenbare Q-St-Betrag verpuffen.

Kannst du über deine CB-Verlusttöpfe und den SpFB hinaus positive Erträge generieren, dann sollte es für die Verrechenbarkeit der Q-St unerheblich sein, mit welchem Verlusttopf deine Gewinne verrechnet wurden. Hauptsache wäre also, dass überhaupt Abgeltungssteuer fließen müsste, damit depotbankintern verrechnet werden könnte....

Wenn ich hier Unsinn erzählen sollte, dann wird es bestimmt sehr bald entsprechende Korrekturen bzw. Anmerkungen dazu hier im Forim geben werden.....:).

 

LG + viel Glück/Erfolg

onra.


Autorität
Beiträge: 3875
Registriert: 21.07.2017

@onra 's Ausführungen habe ich im Grundsatz nichts hinzuzufügen.

Nur ein Gedanke:

Der aktuell 4-stellige Betrag im Quellensteuertopf lässt auf ausländische Gesamt-Dividenden/Ausschüttungen in 2021 von mindestens € 6.666.- (1.000:15x100) schließen.

Wie sah die steuerliche Situation in 2020 aus?

Ist der Steuerbescheid 2020 noch offen bzw. die Steuererklärung noch nicht gemacht? Dann könnte @Blocksachse - je nach Datenlage auf der Steuerbescheinigung - eine Anlage KAP beifügen bzw. nachliefern; wer das selbst nicht bewerkstelligen kann, sollte Kosten und Nutzen abwägen, damit "die Brühe nicht teurer als der Fisch" wird.

 


Gelegentlicher Autor
  • Community Beobachter
Beiträge: 10
Registriert: 22.08.2020

Euch Beiden, besten Dank.

@onra 's Ausführungen habe ich im Grundsatz nichts hinzuzufügen.

Nur ein Gedanke:

Der aktuell 4-stellige Betrag im Quellensteuertopf lässt auf ausländische Gesamt-Dividenden/Ausschüttungen in 2021 von mindestens € 6.666.- (1.000:15x100) schließen.  richtig

....

Ist der Steuerbescheid 2020 noch offen bzw. die Steuererklärung noch nicht gemacht? noch offen

 

@JA, ich lege eine Anlage KAP bei.

 

Wenn ich dann aus dem Steuerdokument von CC  die Quellensteuer hier eingebe, vermute ich, dass hier eine Verrechnung stattfindet.

 

BS

Antworten